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Mitführen von großen Summen von Bargeld: Neue Regeln bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU. - Mit strengeren Kontrollen bei der Ein- und Ausreise mit hohen Bargeldbeträgen geht die EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Der Wirtschaft- und Währungsausschuss hat für das neue Regelwerk grünes Licht gegeben. Der CSU-Finanzexperte, Markus Ferber betont: „Wir schließen mit den neuen Regeln bestehende Lücken im derzeitigen Kontrollsystem für Barmittel. Weiterhin betrifft der Verordnungsvorschlag lediglich Ein- und Ausreisen in die EU, nicht jedoch Reisen innerhalb der EU.“

Der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss erklärt: „Die Schwelle von 10.000 Euro, ab der deklariert werden muss, bleibt gleich. Die Deklarationspflicht wird jedoch auch auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandetes Bargeld ausgedehnt. Darüber hinaus wird die Deklarationspflicht auf andere hochliquide Wertträger wie Prepaid-Zahlungskarten, Schecks, Goldmünzen oder Goldbarren ausgedehnt.“

Behauptungen, dass nun Schmuck an der Grenze beschlagnahmt werden kann, bezeichnet Ferber als „schlichtweg falsch“. Die Bargelddefinition soll zwar auf Schecks, Guthabenkarten und Gold in Form von Barren, Nuggets, Klumpen oder Münzen ausgedehnt werden, jedoch nicht auf Schmuck. „Niemand muss also befürchten, dass seine Uhr oder sein Ehering konfisziert werden, wenn diese nicht deklariert werden“, so Markus Ferber.

Strikte Kontrollen an EU-Außengrenzen stellen ein einfaches Mittel dar, um Terrorismus und organisierter Kriminalität effektiv zu begegnen. „Die Ausdehnung der Deklarationspflichten auf Goldbarren und Goldmünzen sollte dabei für den Normalbürger kein Problem darstellen. Das gilt umso mehr, als diese Verordnung lediglich für die Einreise oder Ausreise in die EU gilt, nicht jedoch für Reisen innerhalb der EU. Wenn jedoch jemand mit Koffern voller Goldbarren oder Bargeld in die EU einreisen will, ist es angemessen und verhältnismäßig, Zollbeamten die Möglichkeit zu geben, einen genaueren Blick auf den Vorgang zu werfen.“

Die Verordnung muss noch vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.

Für weitere Informationen:

www.markus-ferber.de