Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die Planungen des Bundesarbeitsministers auf einen Rechtsanspruch auf Home Office entschieden ab. Es muss der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Entscheidungsfreiheit überlassen bleiben, wo der Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erfolgt. In vielen Branchen und Betrieben werden gute, spezifische, flexible und freiwillige Lösungen zur Gestaltung des Home Office gefunden, die den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht werden. Oftmals gibt es sinnvolle Vereinbarungen der Sozialpartner beziehungsweise der Betriebspartner. Ein individueller Anspruch für den einzelnen Arbeitnehmer würde die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Balance in der betrieblichen Praxis gefährden. An der derzeit durch die Corona-Krise umfassenden Nutzung von Home Office zeigen sich gerade die Grenzen der effizienten und sinnvollen Arbeitsgestaltung von zu Hause aus.
Die für Home Office erforderliche Datenübertragung stellt außerdem – auch bei guter Sicherung – ein Einfallstor für Cyberangriffe dar. Die damit verbundenen Risiken müssen abgewogen werden. Auch das spricht gegen einen Rechtsanspruch auf Home Office für alle.
Im Koalitionsausschuss vom 22. April 2020 wurde unter anderem beschlossen, besonders darauf zu achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Heil, einen Anspruch auch Home Office einführen zu wollen, steht in klarem Widerspruch dazu.
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München