Im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden (Ober-, West- und Mittelhessen) sind im Jahr 2020 insgesamt 186 Bußgeldbescheide wegen Schwarzarbeit, unberechtigter Handwerksausübung und Auskunftsverweigerung von den Landkreisen bzw. der Landeshauptstadt Wiesbaden verhängt worden. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 24 Bescheide weniger. Allerdings ist die insgesamt verhängte Bußgeldsumme auf 108.116 Euro gestiegen (Vorjahr 87.155 Euro) und auch das Bußgeld pro Bescheid ist von 415 Euro auf 581 Euro gestiegen.Kammerpräsident Stefan Füll dankte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfolgungsbehörden für ihre wichtige Arbeit in schwierigen Zeiten. „Schwarzarbeit ist definitiv kein Kavaliersdelikt. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung ist zweifellos schwierig, aber immer noch enorm wichtig“, so Füll.
Dank an die Verfolgungsbehörden
Die Erhöhung der durchschnittlichen und der gesamten Bußgeldsumme sei Füll zufolge erfreulich, aber die regionalen Unterschiede bei der Verfolgung und Ahndung seien deutlich. Die höheren Bußgelder einiger Landkreise seien natürlich auch auf eine bessere Sach- und Personalausstattung zurückzuführen. Andere Landkreise hätten hier Defizite, die korrigiert werden sollten, damit die wichtige Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung auch tatsächlich erfüllt werden kann. Vor dem Hintergrund der wegen der Schließung der Friseur- und Kosmetikbetriebe steigenden Schwarzarbeit forderte der Kammerpräsident die politisch Verantwortlichen zu einer deutlichen Verstärkung ihrer Aktivitäten auf. Füll: „Schwarzarbeit muss bekämpft und nicht bloß verwaltet werden.“
Gesamtübersicht 2020
Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung
Landkreise |
Insgesamt |
||||
Anzeigenerstattung durch HWK |
Rechtskräftige Bußgeldbescheide |
Summe |
Bußgeld |
||
|
pro Bescheid |
||||
Landkreis Gießen |
38 |
24 |
6.375,00 € |
265,63 € |
|
Lahn-Dill-Kreis |
23 |
8 |
2.350,00 € |
293,75 € |
|
Limburg-Weilburg |
82 |
37 |
15.250,00 € |
412,16 € |
|
Main-Kinzig-Kreis |
78 |
39 |
16.600,00 € |
425,64 € |
|
Vogelsbergkreis* |
14 |
17 |
43.000,00 € |
968,06 € |
|
Wetteraukreis |
93 |
20 |
12.232,00 € |
611,60 € |
|
Rheingau-Taunus-Kreis |
40 |
24 |
9.434,00 € |
393,08 € |
|
Stadt Wiesbaden |
40 |
16 |
2.875,00 € |
179,69 € |
|
2020 Gesamt |
408 |
186 |
108.116,00 € |
581,27 € |
|
2019 Gesamt |
479 |
210 |
87.155,00 € |
415,02 € |
*Bemerkung zum Vogelsbergkreis:
In einem Fall - eigene Ermittlungen der Kreisverwaltung - wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 26.543,30 Euro erlassen - nach Einspruch erfolgte die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Gießen.
Handwerkskammer Wiesbaden
Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden