05.12.2022 - Senioren-Union bedauert Entscheidungen im Finanzausschuss des Bundesrats. - Mit Unverständnis reagiert die Senioren-Union der CSU (SEN) auf die aktuelle Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen Bundesrats, beim Jahressteuergesetz 2022 die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nicht zu erhöhen. „Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr in vielen Städten und Gemeinden an. Das Vererben von Wohneigentum von einer Generation an die nächste steht damit vor immer größeren finanziellen Problemen“, betont Franz Meyer, Landesvorsitzender der Senioren-Union der CSU. „Das Anheben der Freibeträge wäre eine einfache und schnell wirkende Maßnahme, die auch für den gesamten Wohnungsmarkt positive Effekte hätte.“
Gerade als Vertreter der älteren Generation liegt es der Senioren-Union besonders am Herzen, dass das Übertragen von Wohneigentum von einer Generation auf die nächste nicht an Finanzproblemen scheitert. Daher unterstützt die Senioren-Union den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung, weiterhin eine Reform der Erbschaftsteuer und dabei eine Anhebung der Erbschaftsteuerfreibeträge zu fordern. „Wir halten den anhaltenden Einsatz des bayerischen Finanzministers Albert Füracker für die Anpassung der Erbschaftssteuer-Freibeträge für notwendig und hilfreich“, unterstreicht SEN-Landesvorsitzender Franz Meyer. „Auch wir werden auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer angehoben werden, damit sie ihre Entlastungswirkung für die Betroffenen nicht komplett verlieren.“
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