29.12.2022 - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt angesichts des Inkrafttretens des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 01. Januar vor zusätzlichen Belastungen der Unternehmen durch überzogene EU-Regulierung in der Lieferkette und plädiert für neue pragmatische Lösungsansätze. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Es steht für uns außer Frage, dass die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards sichergestellt sein muss. Gleichzeitig müssen wir eine sachorientierte und ideologiefreie Diskussion führen, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und unseres Standorts im derzeitigen Krisen-Cocktail aufrechterhalten können. Schon jetzt sind für viele Unternehmen die hohen Kosten eine schwer zu schulternde Aufgabe. Die zusätzliche Belastung durch überbordende Sorgfaltspflichten kommt zur Unzeit. Durch den Fokus auf die Lieferkette werden auch kleinere Unternehmen, die nicht im originären Anwendungsbereich der Regelungen liegen, betroffen sein. Die gegenwärtige Wirtschaftslage verbietet es aber, Unternehmen mit neuen Vorgaben zu belasten. Vielmehr braucht es im neuen Jahr Entlastungen und Erleichterungen.“
Brossardt: „Belastungen kommen zur Unzeit“
Mit einer überzogenen Lieferkettenregulierung droht laut vbw die Tendenz, dass Unternehmen aus Kostengründen und mit Blick auf das Risikomanagement die Zahl der Zulieferer reduzieren. „Dadurch besteht die Gefahr eines Rückzugs aus ganzen Staaten, und zwar mit Folgen auf die wichtige Globalisierung. So helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch leisten wir einen entwicklungspolitisch sinnvollen Beitrag. Denn auch weiter gilt: Wir brauchen künftig stärker diversifizierte Lieferketten, um Störanfälligkeit und Abhängigkeiten zu reduzieren und die Resilienz zu steigern“, so Brossardt.
vbw warnt vor noch weiterer Verschärfung der Lieferkettenregulierung durch die EU
Die vbw appelliert auch an die EU, bei der derzeit diskutierten Richtlinie zu 'Corporate Sustainability Due Diligence' pragmatische Lösungsansätze zu formulieren. „Die derzeit diskutierten Pläne würden zu einer Überlastung - gerade von kleinen und mittleren Unternehmen - führen. Wir brauchen beispielsweise Negativlisten, die durch öffentliche Stellen in der EU erstellt werden und problematische Zulieferer auflisten. So können Unternehmen bei den eigenen Nachweis- und Überwachungspflichten entlastet werden. Wichtig sind auch Positivlisten, die Staaten umfassen, in denen ein hohes Niveau an gesetzlichen Standards besteht und die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. Bei der Zusammenarbeit mit Zulieferern aus diesen Ländern entfallen dann entsprechende Sorgfaltspflichten“, appelliert Brossardt abschließend.
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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