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18.06.2023 -Sozialgerichtsverfahren in Hessen 2022 - „Land und Bund können effektiven Rechtsschutz nur dann garantieren, wenn Richter, Rechtspfleger und Servicepersonal nicht durch massenhafte aussichtslose Klagen lahmgelegt werden. Wenn ein einzelner Kläger allein in Hessen über 300 Verfahren am Sozialgericht oder knapp 700 Verfahren am Landessozialgericht anhängig macht, muss dem ein Riegel vorgeschoben werden können. Daher ist der Vorstoß von Justizminister Professor Poseck zur Einführung einer Vielkläger-Gebühr in der Sozialgerichtsbarkeit zu begrüßen. Auch die Justizministerkonferenz der Länder unterstützt das Vorhaben. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber am Zug. Ich fordere die hessischen Bundestagsabgeordneten auf, sich für dieses sinnvolle Vorhaben einzusetzen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Wer die Sozialgerichte mit zahlreichen aussichtslosen Verfahren überzieht, sollte nicht auch noch von Gerichtskosten freigestellt werden. In diesen Fällen muss der Bundesgesetzgeber den Klägern die vorherige Zahlung einer angemessenen Gebühr auferlegen, die im Erfolgsfall erstattet wird. Das entlastet nicht nur Justiz und Steuerzahler, sondern schlägt sich auch in kürzeren Verfahrensdauern für alle anderen nieder, die ein ernsthaftes Rechtsschutzbegehren verfolgen“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Weiterführende Informationen: VhU-Stellungnahme „Missbrauch von Sozialgerichtsverfahren einschränken, effektiven Rechtsschutz ermöglichen“
Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind grundsätzlich kostenfrei (§ 183 SGG). Leider häufen sich in der Sozialgerichtsbarkeit aber Fälle, in denen einzelne Kläger die Kostenfreiheit ausnutzen und Gerichte wiederholt mit einer Vielzahl aussichtsloser Verfahren beschäftigen. So wurden vor dem Hessischen Landesssozialgericht im Zeitraum von 2010 bis 2019 knapp 20 % der Verfahren von weniger als 1 % der Rechtsschutzsuchenden betrieben. Mehr als 20 % aller erfolglosen Verfahren wurden dabei von nur 112 Klägern angestrengt, die in diesem Zeitraum bereits jeweils mindestens 9 erfolglose Verfahren geführt hatten. Die derzeitige gesetzliche Regelung erlaubt eine Kostenauferlegung wegen Missbrauchs nur bei Verfahrensbeendigung – wenn also die Justiz-Ressourcen bereits in Anspruch genommen wurden.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt