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Neue Wege der Anlageberatung möglich - Kunde entscheidet

(ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Gesetzgebers, mit dem Honoraranlageberatungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Honorarberatung vorzugeben. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Damit eröffnet sich neben der weiterhin möglichen provisionsbasierten Anlageberatung ein neuer Weg der Beratung. Nunmehr ist es an den Kunden zu entscheiden, ob sich diese Art der Anlageberatung im Markt durchsetzt.Honoraranlageberatungsgesetz tritt am 1. August 2014 in KraftLeider hat es der Gesetzgeber allerdings versäumt, nicht nur die bei den Banken angesiedelten Honoraranlageberater, sondern auch die (freien) Honorar-Finanzanlagenberater der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterstellen. Das ist im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen. Diese Sonderbehandlung widerspricht sowohl dem Grundsatz des Anlegerschutzes als auch der Wettbewerbsgleichheit, da die Honorar-Finanzanlagenberater allein der weniger spezialisierten Gewerbeaufsicht unterliegen. Für die Deutsche Kreditwirtschaft Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Schellingstraße 4 10785 Berlinhttp://www.presseportal.de/pm/113844/2795699/neue-wege-der-anlageberatung-moeglich-kunde-entscheidet-honoraranlageberatungsgesetz-tritt-am-1