Mehr Geld für Meister. Lehrgangs- und Prüfungskosten werden ab August mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst.
Wer sich zum Handwerksmeister, zum Techniker oder Betriebswirt fortbilden will, erhält zukünftig bessere Konditionen. Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim Meister-BAföG deutlich erhöht. „Familie, Beruf und Fortbildung können so noch besser unter einen Hut gebracht werden“, sagt Johannes Best, stellv. Leiter des Berufsbildungszentrums. Von den neuen Zuschüssen, die in der Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) im Herbst 2015 beschlossen wurden, profitieren auch Bachelorabsolventen und Studienabbrecher. Die Förderung ist für Bachelor offen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren wollen.
Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung wechseln, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig die Aufstiegsförderung erhalten. „Dieser Beschluss ist ein wichtiges Zeichen, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu gewährleisten“, kommentiert Johannes Best. Grundsätzlich besteht die Förderung zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen und kann für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gewährt werden. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ab August ein Beitrag von bis zu 15.000 Euro beantragt werden, knapp 4.800 Euro mehr als bisher.
Ziel des neuen Meister-BAföG ist eine bessere Vereinbarkeit von Fortbildung, Familie und Beruf.
Vollzeitlehrgänge werden zusätzlich mit einem Unterhaltsbeitrag unterstützt. Hierfür wurde der Vermögensfreibetrag von 35.800 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Monatlich erhalten Alleinstehende maximal 768 Euro (plus 71 Euro). Auch wer Kinder oder einen Ehegatten hat, soll stärker finanziell unterstützt werden: Die Unterhaltszuschläge steigen von 210/215 Euro auf 235 Euro monatlich. Für Alleinerziehende beträgt die neue Unterhalts-Obergrenze 1003 Euro pro Monat (plus 96 Euro). Sie erhalten zudem einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 130 Euro monatlich. Verheiratete mit bspw. einem Kind bekommen maximal 1238 Euro monatlich (plus 116 Euro). Außerdem neu, der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung: ab dem Sommer werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. „Damit ist die Meisterausbildung in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiver denn je“, sagt Johannes Best. Im Handwerk sei der Meisterbrief nach wie vor das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und der Garant für gute Ausbildungsqualität.
Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer für Ostfriesland berät rund um das Meister-BAföG. Ansprechpartner sind Johannes Best, Tel. 04941 1797-38 und Brigitte Suhr, Tel. 04941 1797-50.
Bild_Portrait: Johannes Best, stellv. Leiter des Berufsbildungszentrums in Aurich.
Foto: HWK