vbw: Soziale Marktwirtschaft fit für die Digitalisierung. Brossardt(i.Bild): „Wettbewerbsordnung muss der neuen Bedeutung von Daten Rechnung tragen“. Im Rahmen des Kongresses „Deutschland hat Zukunft: Wirtschaftswunder 4.0“ hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. festgestellt, dass die Soziale Marktwirtschaft fit für das Zeitalter der Digitalisierung ist. „Die Digitalisierung hat tiefgehende Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft ausgelöst, die alle Lebensbereiche, Branchen und Märkte erfassen.
Diesem Wandel wird unser Wirtschaftssystem grundsätzlich gerecht“, erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Das Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft muss aber den aktuellen Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden, damit wir von den Chancen der Digitalisierung bestmöglich profitieren können.“
Die Soziale Marktwirtschaft schützt als erfolgreiche Wirtschaftsordnung den freien und fairen Wettbewerb auf den Märkten und ermöglicht somit Fortschritt und Wohlstand. „Doch durch die Digitalisierung ändert sich die Funktionsweise der Märkte. Der Zugang zu Informationen wurde durch das Internet stark vereinfacht. Über Online-Plattformen werden Angebot und Nachfrage schneller zueinander gebracht, zudem wird die Transparenz bei Preisen und Leistungen erhöht“, erläuterte Brossardt. „Transaktionskosten sinken, weil bei digitalen Gütern wie Software kaum Transportkosten entstehen und auch die Vervielfältigung nahezu kostenlos möglich ist. Diese Kostenreduzierungen führen dazu, dass sich der Wettbewerb intensiviert und an Dynamik gewinnt.“
Anstelle eines direkten Austausches von Waren und Dienstleistungen zwischen Anbietern und Kunden haben sich im Internet auch Märkte etabliert, in denen Kunden Angebote günstiger oder kostenfrei nutzen können. Brossardt: „Markt und Wettbewerb können auch dann stattfinden, wenn Transaktionen unentgeltlich ablaufen, weil hauptsächlich Daten und Informationen gehandelt werden. Für die Wettbewerbspolitik folgt aus diesem Trend, dass eine Überprüfung der traditionellen Instrumente zur Sicherstellung des Wettbewerbs nötig ist. Unsere Wettbewerbsordnung muss künftig der neuen Bedeutung von Daten Rechnung tragen – dies schließt auch kartellrechtliche Verfahren zur Marktabgrenzung und zur Feststellung der Marktmacht ein.“
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