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Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Ausbildungszeit bis zum 30. September 2017 beenden, können sich ab sofort zur Sommerprüfung 2017 anmelden. Wie die Handwerkskammer Trier mitteilt, müssen die Unterlagen bis zum 15. März 2017 bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften eingereicht werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Lehrbetrieb mit Zustimmung des Lehrlings. Alle regulär zur Prüfung anstehenden Lehrlinge sowie die Wiederholungsprüflinge werden von der Kammer oder den Kreishandwerkerschaften direkt angeschrieben.

Anträge auf vorzeitige und ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen müssen bis zum 15. März 2017 bei der HWK eingehen. Nähere Auskünfte erteilen die Kreishandwerkerschaften des Bezirks sowie die Handwerkskammer Trier:
Margit Morguet, Tel. 0651/207-126, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier 
www.hwk-trier.de