Handwerk: Bei Netzentgelten mittelstandsgerechte Finanzierung sichern - „Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz ist ein neuerliches Beispiel einer nicht mittelstandsgerechten Finanzierung der Energiewende. Es beinhaltet mehrere Neuregelungen, die für den handwerklichen Mittelstand problematisch sind und neuerliche Belastungen bringen. Das muss aufhören."
Zur Entscheidung des Bundesrates zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) weiter: "Zwar ist die Intention, die Netzentgelte im Hinblick auf die Kosten der Übertragungsnetze bundesweit stärker anzugleichen, regionalpolitisch sinnvoll. Denn die Stromwende ist ein gesamtdeutsches Projekt, und es ist daher richtig, die bisher starken regionalen Unterschiede in der Stromkostenbelastung anzunähern. Aber bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Netzentgelte werden lediglich Verschiebungen vorgenommen, die jedoch nicht zu Entlastungseffekten bei den Privathaushalten und beim Mittelstand führen. So sollte ein Bundesland, das sich für die teurere Erdverkabelung entschieden hat, auch die Kosten dafür übernehmen. Es kann nicht sein, dass diese regional anfallenden höheren Kosten der Erdverkabelung der neuen Nord-Süd-Trassen dann bundesweit den Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden.
Die Anbindung von Offshore-Anlagen darf ebenfalls nicht schwerpunktmäßig auf Kosten der Privathaushalte und des Mittelstands gehen. Die im Gesetz vorgesehene Umlagestaffelung bei der Offshore-Haftungsumlage zugunsten von Großverbrauchern stellt für diese eine Strompreisbevorzugung dar. Diese tritt jetzt noch zusätzlich neben die bereits für Großunternehmen bestehende besondere Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage, wo bereits die geradezu absurde Situation besteht, dass Privathaushalte und Mittelstand die Vergünstigungen von Großverbrauchern bei der EEG-Umlage mitfinanzieren müssen.
Auch der weitgehende Wegfall der „vermiedenen Netzentgelte“ führt in der Summe zu keiner Entlastung für Privathaushalte und Mittelstand. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum die Förderung bei neuen Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen bis 2022 weitere viereinhalb Jahre fortgeführt werden soll, während sie bei EE-Stromanlagen bereits ab 2018 stufenweise abgeschmolzen werden. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“
Zur Entscheidung des Bundesrates zum Mieterstromgesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Die neue Mieterstromförderung eröffnet einschlägigen Handwerksunternehmen zwar zusätzliche Tätigkeitsfelder bei der Errichtung und Wartung von Mieterstromanlagen. Auf der anderen Seite verstärkt der neue Ansatz die in der EE-Ausbauförderung ohnehin angelegten problematischen Umverteilungseffekte. Denn nur eine bestimmte Gruppe profitiert davon: Wer in Mietshäusern von Eigentümern wohnt, die solche Mieterstrommodelle realisieren, der kann daraus finanzielle Vorteile ziehen. Finanziert werden müssen diese jedoch von der Gesamtheit aller übrigen Verbraucher – Privathaushalte wie auch Mittelstand einschließlich Handwerk. Mieter, die nicht in solchen Gebäuden wohnen, müssen dann entsprechend höhere Stromrechnungen begleichen. Eine gesellschaftliche faire Finanzierung der Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sieht anders aus.
Wenn man die inzwischen erreichte Gesamtbelastung aus EEG-Umlage und Netzentgelten anschaut, dazu die Umverteilungseffekte der EE-Ausbaufinanzierung zugunsten von Großunternehmen sowie weitere Strompreissteigerungen, die sich etwa aus dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz für zahlreiche Privathaushalte und Handwerksunternehmen ergeben, dann ist mit dieser weiteren anstehenden graduellen Erhöhung eine Akzeptanzgrenze erreicht.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin