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Tarifabschluss der Metall- und Elektro-Industrie in Baden-Württemberg - Verhandlung in Bayern - Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. begrüßt, dass heute Nacht in Baden-Württemberg nach langwierigen Verhandlungen ein Tarifabschluss erzielt wurde. „Der Abschluss dokumentiert die derzeit gute wirtschaftliche Lage der Metall- und Elektro-Industrie. Er geht aber sehr deutlich an die Belastungsgrenze und für nicht wenige Unternehmen darüber hinaus. Er schafft außerdem durch die Ewigkeitskosten eine Hypothek für die Zukunft, wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder abschwächt. Positiv hervorzuheben ist die lange Laufzeit von 27 Monaten, die zweistufige Tabellenerhöhung und die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die dauerhaft vereinbarte Differenzierung.....

 

Die wichtigsten Eckdaten:

 

-        Laufzeit von 27 Monaten vom 01. Januar 2018 bis 31. März 2020
-        Einmalzahlung von 100 Euro für die Monate Januar bis März 2018
-        Tabellenerhöhung um 4,3 Prozent ab 01.04.2018
-        Die für den 01. Januar 2019 vereinbarte Tabellenerhöhung fließt vollständig in eine neue tarifliche Sonderzahlung. Die Tariftabellen verändern sich 2019 nicht.

Weitere Ergebnisse im Detail:

 

Sonderzahlung
-        Die neue tarifliche Sonderzahlung beträgt ca. 27 Prozent eines Monatsverdienstes.

Einmalzahlung
-        Einmalbetrag in Höhe von 12,3 Prozent des Eckentgeltes, d. h. für Bayern ca. 370 Euro. Dieser Betrag ist dauerhaft differenzierbar.

Arbeitszeit
-        Der Tarifabschluss schafft für die Betriebe durch erweiterte Quoten und eine betriebliche Durchschnittsbetrachtung unter Berücksichtigung von Teilzeit erhebliche Arbeitszeitflexibilität nach oben.
-        Die gesetzlichen vorgesehenen Ansprüche auf Arbeitszeitreduzierungen nach unten werden unter anderem durch eine Überlastquote deutlich reduziert.
-        Unter näher definierten Voraussetzungen können Arbeitnehmer in Schichtarbeit, Eltern mit Kindern bis zum achten Lebensjahr sowie Arbeitnehmer, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, die neu geschaffene                 tarifliche Sonderzahlung in acht freie Tage umwandeln, wenn gleichzeitig ein innerbetrieblicher Ausgleich für das so reduzierte Arbeitszeitvolumen geschaffen wird. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Reduzierung ablehnen.

 

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des vbm, kommentiert:
„Der Abschluss dokumentiert die derzeit gute wirtschaftliche Lage der Metall- und Elektro-Industrie. Er geht aber sehr deutlich an die Belastungsgrenze und für nicht wenige Unternehmen darüber hinaus. Er schafft außerdem durch die Ewigkeitskosten eine Hypothek für die Zukunft, wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder abschwächt. Positiv hervorzuheben ist die lange Laufzeit von 27 Monaten, die zweistufige Tabellenerhöhung und die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die dauerhaft vereinbarte Differenzierung. Diese erlaubt es, bei schwierigen Wirtschaftslagen die Belastung zu reduzieren. Der vbm begrüßt die neu geschaffenen tariflichen Möglichkeiten für eine erhebliche Ausweitung des Arbeitszeitvolumens. Gleichzeitig ist es gelungen, vernünftige Grenzen für die Absenkung von Arbeitszeiten zu erzielen, die der Gesetzgeber plant festzusetzen. Damit wird der bereits heute bestehende Fachkräftemangel nicht noch weiter verschärft. Der Tarifabschluss verschafft den Unternehmen besonders lange Planungssicherheit. Wir hätten uns einen weniger komplexen Tarifvertrag gewünscht.“

 

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat den für Baden-Württemberg vereinbarten Tarifvertrag zur Übernahme in anderen Tarifgebieten empfohlen. Die Verhandlung für die bayerische Metall- und Elektro-Industrie findet am 08. Februar 2018 in München statt.


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