News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Die 250 Abgeordneten des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt haben heute eine umfassende Neuausrichtung der vielerorts völlig überlasteten Notfallaufnahmen in Deutschland gefordert. Notwendig seien unter anderem mehr Personal, eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie deren sektorenübergreifende und extrabudgetäre Finanzierung. Außerdem müsse die Bevölkerung besser über die Versorgungsstrukturen in der Notfallversorgung sowie über deren Nutzung aufgeklärt werden. - Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, auf der Eröffnungsveranstaltung des 121. Deutschen Ärztetages am 8. Mai 2018 im Steigerwaldstadion in Erfurt. (Foto: Jürgen Gebhardt)

Der Ärztetag warnte, dass die ungesteuerte Inanspruchnahme der Notfallambulanzen in den Kliniken die ohnehin immense Arbeitsbelastung der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte verschärfe. Daher müssten ambulante Notfallpatienten in hierfür vorgesehenen Portal- und Notfallpraxen behandelt werden. Die bereits in Ansätzen regional praktizierte unmittelbare und räumliche Zusammenarbeit von Vertragsärzten in solchen Portalpraxen mit Klinikärzten in Notfallzentren müsse weiterentwickelt werden. Die Abgeordneten sprachen sich für die Möglichkeit einer ambulanten Notfallversorgung auch während der vertragsärztlichen Sprechstundenzeiten durch Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen von Modellprojekten aus.

Kritisch sieht der Ärztetag das kürzlich beschlossene Konzept des Gemeinsamen Bundesausschusses für ein gestuftes System von Notfallstrukturen an Krankenhäusern, das auf Grundlage definierter Kriterien für die Notfallversorgung Vergütungszuschläge und -abschläge vorsieht. Weder würden in dem Konzept regionale Besonderheiten berücksichtigt, noch die komplexen Wechselwirkungen über Schnittstellen und Sektorengrenzen hinweg. Der Ärztetag forderte eine Wiederaufnahme des Beratungsprozesses „unter Einbeziehung der medizinischen Akteure“. Bis dahin sollte der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgesetzt werden.

Ärztetag fordert Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende

Der 121. Deutsche Ärztetag hat sich für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende formulieren, heißt es in der Entschließung.

Die derzeit im TPG formulierte Entscheidungslösung, nach der jeder Versicherte von seiner Krankenkasse alle zwei Jahre per Brief auf das Thema angesprochen wird, verursache einen hohen Kostenaufwand, ohne das in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werde. Jeder Bürger, der für sich eine Organspende nicht möchte, sollte schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch zur Organspende äußern, so die Abgeordneten. Die Autonomie der Patienten als Eckpfeiler der Medizinethik sei immer gewährleistet, weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären sei.

Der 121. Deutsche Ärztetag hat auch eine Reihe von Beschlüssen zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen gefasst. So hat der Ärztetag die Einführung verbindlicher Personaluntergrenzen im Gesundheitswesen sowie die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen auch für den ärztlichen Dienst gefordert. Die Überlastung des Personals sei ein wesentlicher Risikofaktor für Patienten. „Es ist unredlich, Patienten eine hohe Versorgungsqualität zu versprechen und dann ernstzunehmende Maßnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels zu verweigern“, betonten die Abgeordneten in Erfurt. Der Ärztetag unterstützt das Sofortprogramm der Bundesregierung für 8.000 neue Stellen in der Pflege. Dies könne in Anbetracht des tatsächlich viel höheren Bedarfs an Pflegekräften aber nur ein erster Schritt sein. Weitere Maßnahmen und schnelle, zielführende Entscheidungen seien dringend erforderlich.

Ausbildungsoffensive notwendig

Um Personallücken in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst zu schließen, sei eine  gemeinsame Ausbildungsoffensive von Bund und Ländern zur besseren Nachwuchsgewinnung im Gesundheitswesen notwendig. In diesem Zusammenhang erneuerte der Ärztetag seine Forderung nach mehr Studienplätzen in der Humanmedizin. Die Bundesländer müssten hierfür die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Engagement von Ärzten in der Selbstverwaltung unterstützen

In einer weiteren Entschließung forderte der Ärztetag die Arbeitgeber auf, Ärztinnen und Ärzte in ihrem ehrenamtlichen Engagement in der Selbstverwaltung und in der ärztlichen Berufspolitik zu unterstützen. Gerade jüngere Ärztinnen und Ärzte müssten „in der ärztlichen Selbstverwaltung präsent sein, um ihre Belange einzubringen und in die Diskussion eingebunden zu werden“, heißt es in der Entschließung. Das Ärzteparlament sprach sich für flexible Arbeitszeiten und ausreichende Gestaltungsspielräume aus.

Kritik an geplanten Mindestsprechstundenzeiten

Als einen „noch nie dagewesenen Eingriff“ in die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung wertete der Ärztetag die Pläne der Großen Koalition, die ärztliche Sprechstundenpflicht von 20 auf 25 Stunden pro Woche heraufzusetzen. Damit werde Einfluss auf den Mantelvertrag der Selbstverwaltungspartner genommen. Regionale Besonderheiten in der Versorgung müssten berücksichtigt werden. Die Regelung ausdrücklich auf gesetzlich Versicherte zu beziehen, treibe zudem einen Keil in die Patientenschaft.

Retter und Helfer vor Gewalt schützen

„Die Aggressivität gegenüber Ärzten und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen nimmt zu, der Respekt vor ihnen nimmt ab.“ So fassten die Abgeordneten des 121. Deutschen Ärztetages die Erfahrungen vieler Kolleginnen und Kollegen aus ihrem beruflichen Alltag zusammen. So seien Ärztinnen und Ärzte, ebenso wie Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei, Rettungskräfte und Pflegende im Rahmen ihrer Berufsausübung von Gewalt betroffen.

Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages forderten den Gesetzgeber auf, Ärzte in Klinik und Praxis in den neuen Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 115 Strafgesetzbuch) mit aufzunehmen. Notwendig seien zudem Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, so der Ärztetag.

Deutscher Ärztetag ebnet den Weg für ausschließliche Fernbehandlung

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte beschlossen und damit den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patientinnen und  Patienten geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. „Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen“, sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages. Mischo stellte klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten ersetzen. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den  `Goldstandard` ärztlichen Handelns dar“, betonte Mischo.

Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.

Der geänderte § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung lautet:

„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt.

Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen.

Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“

Nach der heute beschlossenen Änderung des §7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung ist der nächste Schritt die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern.

In weiteren Entschließungen betonte der Ärztetag unter anderem die Notwendigkeit, Beratungen und Behandlungen aus der Ferne in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzubinden. Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich gegen den Aufbau eines neuen eigenständigen Versorgungsbereichs einer telemedizinischen Primärversorgung aus, insbesondere in Form kommerziell betriebener Callcenter. Ferner forderte der Ärztetag, dass die Fernbehandlung im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags erfolgt. „Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische Versorgungszentren erhalten“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments.

Mit Sachverstand Versorgung gestalten

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat in seiner gesundheits- und sozialpolitischen Generalaussprache den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstands einstimmig angenommen.

Die Entschließung im Wortlaut:

Die Freiberuflichkeit des Arztes und die damit verbundene Therapiefreiheit sind tragende Säulen der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Deshalb darf diese Freiberuflichkeit weder durch staatsdirigistische Eingriffe noch durch Interventionen der EU-Kommission in Frage gestellt werden. Ärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck der Freiberuflichkeit.

Vielfältige Regulierungen haben jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung erheblich beschnitten. Stattdessen beauftragt der Staat den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) immer häufiger als untergesetzlichen Normgeber, die Versorgung bis in die Patienten-Arzt-Beziehung hinein zu steuern und Versorgungsstrukturen zu schaffen, die mehr und mehr an ökonomischen Vorgaben ausgerichtet sind. Darüber hinaus ist ein deutlicher Kompetenzzuwachs der Bundesländer in originären Zuständigkeitsbereichen der Selbstverwaltungen zu verzeichnen. Das manifestiert sich aktuell im Bereich der Bedarfsplanung durch neue Antrags- und Beratungsrechte der Länder.

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert die Bundesregierung auf, ihrer im Koalitionsvertrag formulierten Selbstverpflichtung nachzukommen, nach der sie sich für die freiheitliche Berufsausübung im Gesundheitswesen einsetzen will. Bund und Länder sind aufgefordert, der Selbstverwaltung den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, den sie für die Ausgestaltung eines vernetzten sektorenübergreifenden Gesundheitswesens braucht. Dabei sollten die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern stärker als bisher eingebunden werden. Nur so kann eine bürgernahe ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau gewährleistet werden.

Ärztliche Expertise in Reformkommissionen einbeziehen

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 erkennt an, dass die Koalition bei Fragen der künftigen Ausgestaltung der Vergütungssystematik von übereilten Festlegungen absieht und zunächst in einer wissenschaftlichen Kommission die medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte einer solchen Reform analysieren und Vorschläge erarbeiten lässt. Wiederholt hatten Deutsche Ärztetage festgestellt, dass sowohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als auch die Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte reformiert werden müssten. Nach 30 Jahren politischen Stillstands in der GOÄ-Reform hat die Bundesärztekammer selbst die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe entscheidende konzeptionelle Vorarbeiten für eine Modernisierung der Vergütungssysteme geleistet. Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert deshalb das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die Bundesärztekammer mit ihrer medizinisch-wissenschaftlichen Kompetenz sowie ihrem betriebswirtschaftlichen Know-how in Gebührenordnungsfragen direkt und unmittelbar an der wissenschaftlichen Kommission zu beteiligen. Die Einrichtung dieser Kommission darf aber nicht dazu führen, dass sich die Inkraftsetzung der verabschiedungsreifen GOÄ weiter verzögert.

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert ebenso eine Beteiligung der Bundesärztekammer an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Ohne den Sachverstand derer, die Versorgung ambulant, stationär und sektorenübergreifend sicherstellen und um die Schnittstellenproblematik wissen, kann diese Diskussion nicht zielführend sein.

Stabile ökonomische Bedingungen für sichere Versorgung in Klinik und Praxis

Für den ärztlichen Bereich sind neben den im Koalitionsvertrag angelegten Maßnahmen weitere Initiativen zur Sicherung stabiler ökonomischer Rahmenbedingungen notwendig. In einem ersten Schritt ist die extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Grundleistungen im ambulanten Bereich zu realisieren, um sukzessive zu einem entbudgetierten System mit festen sowie kostendeckenden Preisen für ärztliche Leistungen zu kommen. Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten muss entsprechend gegenfinanziert werden.

Für den stationären Bereich fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018 Mindestpersonalvorgaben sowie die Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen nicht nur für die Pflege, sondern auch für den ärztlichen Dienst. Schließlich fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018 die Bundesländer eindringlich dazu auf, endlich ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser nachzukommen. Notwendig ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern über zusätzlich mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr, denn nur stabile ökonomische Rahmenbedingungen können eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung in Klinik und Praxis dauerhaft sichern.

Länder-Verantwortung für Finanzierung des Medizinstudiums

Angesichts des steigenden Bedarfs an Arztstunden begrüßt der 121. Deutsche Ärztetag 2018, dass sich die Regierungskoalition für die Schaffung zusätzlicher Studienplätze in der Humanmedizin ausgesprochen hat. Bekenntnisse und Absichtserklärungen allein reichen jedoch nicht aus. Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert die Bundesländer auf, die finanziellen Mittel für eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin um bundesweit mindestens zehn Prozent bereitzustellen. Nach Vorlage des Abschlussberichtes der zuständigen Expertenkommission zur Finanzierung des Masterplans Medizinstudium 2020 sind die im Masterplan aufgeführten Reformmaßnahmen vollständig und bundesweit umzusetzen.

Notfallversorgung neu gestalten

Die Neuausrichtung der Notfallversorgung in Deutschland ist nicht nur versorgungspolitisch dringend erforderlich, sie bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, Strukturen für eine moderne sektorenübergreifende Versorgung zu schaffen. Dieser Schritt kann nur in Kooperation von ärztlicher Selbstverwaltung, den weiteren Selbstverwaltungspartnern und der mit der Reform beauftragten Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelingen.

Als grundlegende Voraussetzung fordert der 121. Deutsche Ärztetag 2018, die für eine Verbesserung der Personalverfügbarkeit, für Prozessverbesserungen und für die Vernetzung in der Notfallversorgung erforderlichen Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Kompensation dieser Investitionskosten zu Lasten von Ärzten und

Pflegepersonal darf es nicht geben. Ein „Weiter so“ gefährdet das Patientenwohl.

Retter und Helfer vor Gewalt schützen

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert Politik und Gesellschaft auf, Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal und Rettungskräfte besser vor Gewalt zu schützen. Wir brauchen dringend Aufklärungskampagnen, die deutlich machen, dass diese Menschen Retter und Helfer sind. Die Sicherheit der Ärztinnen und Ärzte sowie der Angehörigen der Gesundheitsberufe ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen Schutz vor Aggressionen und tätlichen Angriffen und müssen deshalb endlich auch in den Schutzbereich des § 115 StGB aufgenommen werden.

Kompetenzüberschreitung der EU stoppen

Die Europäische Union steckt in einer tiefen Krise. Doch während das Vertrauen in das geeinte Europa erodiert, setzt die Europäische Kommission ihre Politik der Machtkonzentration unbeirrt fort. Die sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Beispiel dafür, wie tief die Kommission in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift und die ärztlichen Berufsregeln zukünftig vorgeben will. Jüngstes Beispiel ist die HTA-Verordnung.

Sie zielt vermeintlich auf eine Zentralisierung, de facto aber auf eine der Industrie nützende Herabsetzung von Sicherheitsstandards der Arzneimittelbewertung ab. Damit greifen die Bürokraten aus Brüssel erneut in die durch den Vertrag von Lissabon garantierte nationale

Zuständigkeit für die Organisation des Gesundheitswesens ein.

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert die Europäische Kommission auf, ihren Vorschlag für eine zentralisierte medizinische Nutzenbewertung so zu überarbeiten, dass er das Prinzip der Subsidiarität beachtet und den Patientenschutz in den Mittelpunkt stellt. Patienten sind keine Konsumenten. Ihre Sicherheit darf nicht den Interessen der Gesundheitswirtschaft geopfert werden.

Ethische Dimension der Digitalisierung erkennen

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet große Möglichkeiten zur Optimierung der Versorgung, sie birgt allerdings auch die Gefahr der Entpersonalisierung der Patienten-Arzt-Beziehung und der weiteren Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Konnektivität und Definition der Algorithmen erfordern nicht nur eine grundlegende politische Digitalisierungsstrategie, sondern zwingend auch medizinisch-ethische Grundsätze zur Datensicherheit, Datennutzung sowie zur Transparenz der Algorithmen. Es gilt, ethische Prinzipien zu definieren, nach denen auch in einer digitalisierten Medizin der Anspruch des Patienten auf eine individuelle, qualifizierte Versorgung gewährleistet bleibt.


Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter #daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen auf dem Laufenden.

 


Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin