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Verhältnismäßigkeitstests bei Berufsreglementierungen - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat in erster Lesung den Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsreglementierungen verabschiedet. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Nach langen Verhandlungen ist es gelungen, wesentliche Mängel des ursprünglichen Richtlinienentwurfs zu beheben. So wird nicht nur die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Berufsreglementierung betont, sondern auch ihr Ermessensspielraum.

Sie können daher auch zukünftig entscheiden, ob und auf welchem Niveau sie einen Beruf reglementieren wollen. Dabei wird die Qualitätssicherung handwerklicher Leistungen ausdrücklich als Reglementierungsgrund anerkannt. Zudem konnten wir eine Klarstellung erreichen, dass bei Änderungen von Ausbildungsvorschriften im Rahmen von Neuordnungsverfahren kein Verhältnismäßigkeitstest ausgelöst wird. Dies hätte die Modernisierung von Aus- und Fortbildungsordnungen unnötig verkompliziert.

Mit der Entscheidung vom Donnerstag haben die Europaabgeordneten einem Gesetzestext zugestimmt, der die Kompetenz der Mitgliedstaaten bei der Berufsreglementierung und damit das Subsidiaritätsprinzip stärkt“.

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.