Laut einer repräsentativen Umfrage sind ca. 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland auf den Fall einer Evakuierung schlecht oder gar nicht vorbereitet. Das Evakuierungskonzept nach VDI 4062 will hier Abhilfe schaffen. Die Richtlinie spricht Arbeitgeber und Betreiber an, die für den leiblichen Schutz ihrer Mitarbeiter sowie betriebsfremder Personen wie Besucher oder Kunden verantwortlich sind. Im Zuge dessen gibt es jetzt Schulungen, die Verantwortliche besser auf den Evakuierungsfall vorbereitetet. Diese Schulungen sind nach VDI 4062 in ihrer Qualität gesichert. Wir haben mit Schulungsleiter Michael Sigesmund gesprochen.
Michael Sigesmund ist Leiter des Arbeitskreises 4062 ‚Evakuierung von Personen im Gefahrenfall‘ und Vorstandsvorsitzender der ISA International Security Academy.
„Warum ist es so problematisch, dass bei ca. 90% aller Unternehmen keine Evakuierungsübungen durchgeführt wurden?“
Das Thema wird von vielen Verantwortlichen unterschätzt. Die meisten gehen davon aus, dass sich im Notfall alle retten können. An Komplikationen haben sie aber nicht gedacht. Diese können schon bei der Alarmierung auftreten, weil zum Beispiel die Personen, die sich in den Sozialräumen (unter der Dusche), im Archiv oder anderen Nebenräumen befinden, nicht erreicht und vergessen werden.
Auch völlig überlastete Fluchtwege – weil falsch genutzt- und durch mangelnde Sicht (Rauch) nicht mehr erkennbare Notausgänge oder ein simples Brandszenario können sich viele nicht vorstellen. Auch über Probleme durch unterschiedliche Sprachen, Verhaltensweisen oder Behinderungen (z.B. Rollstuhlfahrer) hat man selten nachgedacht. Zu jeder als wahrscheinlich eingestuften Gefahr sind spezielle Evakuierungsstrategien und Maßnahmen erforderlich. Das kann nur durch gute Vorbereitung und regelmäßige Übung (min. einmal jährlich) unter Einbeziehung aller im Unternehmen tätigen Personen erreicht werden.
„Nimmt die Bedeutung von fachgerechter, schneller Evakuierung aufgrund von Großbränden und Naturkatastrophen zu?“
Ja, die Bedeutung nimmt zu. Das hat mehrere Gründe. Komplexe Systeme mit rasanter Entwicklung in einzelnen Bereichen, Anlagen und Produkten erschweren die Übersicht. So kann die einfache Frage „Was müssen wir tun, wenn es brennt“ in größeren Objekten nur mit Hilfe von aufwändiger Software „Brandfall-Steuer-Matrix“ beantwortet werden. Und wenn die baulichen Voraussetzungen dafür nicht geschaffen worden sind, ist auch das fast unmöglich. Das hat man zum Beispiel beim Berliner Flughafen BER gesehen. So werden auch Wechselwirkungen viel zu spät erkannt, zum Beispiel im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und baulichem Brandschutz. Beim Grenfell-Tower in London hat sich der Brand durch die Fassadendämmung schnell bis in die obersten Stockwerke ausbreitete.
Bewaffnete Gewalttaten betreffen schon längst nicht mehr nur Schulen Insbesondere Unternehmen/Institutionen mit Publikumsverkehr sollten sich mit dieser Gefahr auseinandersetzen. Beim VDI wird zurzeit im Richtlinienausschuss VDI 4062 das Ergänzungsblatt 2 dafür erarbeitet.
„Können Sie Beispiele für gelungene und nicht erfolgreiche Evakuierungen nennen?“
Die guten Beispiele sind leider selten in der Presse zu finden. Es wurde zum Beispiel nur kurz darüber berichtet, als es vor einigen Jahren in der Bibliothek der Ruhr Universität Bochum gebrannt hat. Die Feuerwehr hat den Brand in kurzer Zeit löschen können, weil sie aufgrund regelmäßiger Begehungen schnell am richtigen Ort und es dank gut geschultem Helferkreis möglich war, alle Besucher und das Personal trotz starker Verrauchung in Sicherheit zu bringen.
Der Brand am Flughafen Düsseldorf 1996 ist dazu das Gegenbeispiel. Bei guter Brandschutzorganisation mit geübtem Helferkreis wären trotz baulicher Mängel 17 Menschen nicht umgekommen. Es kann nicht immer alles mustergültig ablaufen; aber wenn die Feuerwehr – wie es in Deutschland allgemeiner Standard ist – nach ca. acht Minuten anrückt, sollte sie sich nicht um die Evakuierung, sondern nur noch um Problemfälle und die Brandbekämpfung kümmern müssen.
„Wie sollte personell die Aufgabenverteilung im Unternehmen geregelt sein?“
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes – § 10, Abs. 2 ArbSchG – hat der Arbeitgeber die Personen zu benennen, die Aufgaben bei der Evakuierung übernehmen müssen. Je nach Unternehmensgröße und Komplexität des Betriebsprozesses ist zuerst die Fachkoordinierung Evakuierung (FKE) für alle Evakuierungsszenarien einer Person zu übertragen. Das kann zum Beispiel zugleich die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Brandschutzbeauftragte, die Werksfeuerwehr oder der Werksschutz sein. Wichtig ist, dass dem Fachkoordinator Evakuierung ein Führungsteam und ein ausreichender Helferkreis zur Verfügung steht. Im Sinne der VDI-Richtlinie können es Personen sein, die auch auf andere Hilfsaufgaben vorbereitet sind. Die ideale Kombination wäre mit den Brandschutzhelfern gegeben, die nach ASR 2.2 in einer Zahl von 5% oder mehr der Belegschaft verfügbar sein sollten. Deren Erfahrung mit dem Brandschutz, den Flucht- und Rettungswegen lässt sich auch gut bei anderen Gefahrenfällen nutzen. Natürlich müssen durch klare Vorgaben Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Arbeitsfeldern ausgeschlossen werden.
„Wie kann man eine Evakuierungskonzeption nach VDI 4062 am besten umsetzen?“
Zunächst müssen die Zielsetzungen für alle Beteiligten und darauf bezogen die Inhalte der nötigen Instruktionen für Schulungen, Unterweisungen und Fachgespräche festgelegt werden. Das kann sehr gut im ASA Arbeitsschutz-Ausschuss (siehe § 11 Arbeitssicherheitsgesetz) vorbereitet werden, weil dort alle Institutionen vertreten sind, die bei einer Evakuierung einzubinden sind.
Wobei dem Betriebsrat/Personalrat eine besondere Rolle zukommt, der im Sinne von § 87 BetrVG bei dem Thema Evakuierung mitzubestimmen hat.
Dann muss natürlich der Notfall trainiert werden, einmal jährlich mindestens. Wenn in einem Unternehmen längere Zeit keine Übungen durchgeführt wurden, sollte mit einer angekündigten Übung in einem überschaubaren, klar abgegrenzten Teilbereich begonnen werden. Der Einsatz von Vernebelungsanlagen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht empfohlen (Panik, Unfallgefahr). Komplikationen, Erschwernisse und komplexe Szenarien sind erst später nach Fortschritt und Erfahrungen schrittweise einzubeziehen.
Informationen zur Richtline VDI 4062
Die Richtlinie VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“ zeigt branchenübergreifende Lösungsmethoden für Evakuierungen auf. Das Blatt 2 der VDI 4062 beschreibt die Vorgaben und Details der Ausbildung.
Weitere Informationen für die Ausbildung zum VDI-Fachkoordinator Evakuierung nach VDI Richtlinie 4062 – inkl. Termine und Schulungspartner finden sie hier.
Position im VDI e.V.: Wissenschaftlicher Mitarbeiter, verantwortlich für die Konzeption von Qualifizierungs- und Zertifizierungsprogrammen basierend auf VDI-Richtlinien.