Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung auf, ihre Rechte einzufordern. Anlass ist nicht nur der am Samstag 15. Juni 2019 stattfindende Tag der Gebäudereinigung, sondern in diesem Jahr vor allem das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach Zuschläge für Überstunden auch Teilzeitbeschäftigten zustehen. Das sind in der Gebäudereinigung viele Arbeiterinnen und Arbeiter. Diese Zuschläge hat die IG BAU erstritten und im Rahmentarifvertrag verankert. Das Gericht hat dieses Recht nun auch auf Beschäftigte in Teilzeit ausgedehnt. Offenbar Grund genug für die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag einfach zu kündigen. Dieser gilt aber noch bis Ende Juli. Es ist jetzt für alle höchste Zeit, die Zuschläge einzufordern und sich auf harte Auseinandersetzungen für die Verteidigung dieses Rechts gefasst zu machen. Am 15. August 2019 stehen Verhandlungen zum Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk in Frankfurt/Main an.
„Lange haben die Arbeitgeber sich geweigert, mit uns über den Rahmentarifvertrag zu sprechen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es ihnen aber auf einmal ganz eilig, weil sie uns das Recht auf die Überstundenzuschläge wegnehmen wollen. Wir werden das nicht mitmachen“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux. „Im Westen gibt es in der Gebäudereinigung gerade einmal 10,56 Euro die Stunde, im Osten nur 10,05 Euro. Das ist Niedriglohn, da kommt es auf jeden Cent an. Mit ihrer Kündigung des Rahmentarifvertrags legen es die Arbeitgeber auf einen Konflikt mit denen an, die ohnehin nur sehr wenig haben. Den können sie bekommen, aber anders als sie es sich wohl vorstellen. Denn für uns steht fest: Wir geben nix – wir kämpfen!“
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