Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor sozialen Verwerfungen im Zuge der Corona-Krise. Insbesondere für die Schwächsten muss über Tarifverträge sichergestellt werden, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird. Das gilt vor allem für Branchen im Niedriglohnbereich wie der Gebäudereinigung sowie für Leiharbeiter. „Die Krise stürzt viele unverschuldet in große Not. Vor allem die Ärmsten sind schwer betroffen. Für sie geht es nicht nur um Komforteinbußen, es geht um ihre Existenz. Arbeitgeber stehen hier in der Pflicht, sich für Lösungen ihrer Beschäftigten einzusetzen. Es ist unverantwortlich und kurzsichtig, wenn sich Arbeitgeberverbände wie jüngst die der Leiharbeitsbranche unserem Angebot rundweg verweigern, Tarifverhandlungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu starten. Wir fordern in dieser Krisensituation soziale Verantwortung aller ein“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.
Manch andere Branche und auch einzelne Betriebe machen vor, dass es geht. Sie schließen Tarifverträge und Haustarifverträge ab. Das ist notwendig und gerecht. Unternehmen erhalten bei Kurzarbeit die Sozialabgaben bis zu hundert Prozent erstattet. Das heißt, sie erhalten auch den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten. Mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes leiten sie diesen Anteil an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiter. Eine Aufstockung auf mindestens 90 Prozent ist hier angemessen. Gleichzeitig fordern wir die Politik auf, ihrerseits die Beschäftigten nicht zu vergessen und die entsprechende Rechtsverordnung zu korrigieren.“
Aufenthaltsrecht für Beschäftigte flexibel handhaben
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert, dass Beschäftigten aus Drittstaaten keine Sonderbelastungen im Zuge der Corona-Krise aufgebürdet werden. Das Aufenthaltsrecht stellt eine Reihe von Anforderungen an Betroffene, die sie derzeit nicht erfüllen können. So macht es der eingeschränkte Zugang zu Ausländerbehörden und deren Schließungen für den Publikumsverkehr teilweise unmöglich, dass Antragsfristen und Antragsformalitäten eingehalten werden können. Ebenso kann eine plötzliche Arbeitslosigkeit dazu führen, dass die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel entfallen. „Die durch die Corona-Krise verursachte Sondersituation darf nicht dazu führen, dass Personen aus Drittstaaten plötzlich ausreisepflichtig sind. Die bestehende Rechtslage ist nicht für die aktuellen Folgen der Krise ausgelegt. Regelungen müssen deshalb im Sinne der Menschen flexibel gehandhabt werden. Ein Vorgehen nach Schema F als sei nichts passiert, ist unangemessen und schädlich“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Die IG BAU unterstützt deshalb den Vorstoß der Integrations- und Zuwanderungsbeauftragten mehrerer Bundesländer, in dieser Situation grundsätzlich zu unterstellen, dass bestehende Aufenthaltstitel erst einmal weiterhin Gültigkeit haben. Aufgrund der Reisebeschränkungen wäre eine Ausreise derzeit in den meisten Fällen ohnehin nicht möglich.“
Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte die zuständigen Landesministerien schriftlich darum gebeten, den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zu gewährleisten. Die IG BAU kritisiert daran, dass das BMI auf die Ausreisepflicht pocht, wenn der Zweck des Aufenthaltstitels etwa durch ein gekündigtes Arbeitsverhältnis entfällt. Dieser Klipp-Klapp-Vollzug in dieser Situation entspricht nicht dem beabsichtigten Zweck des Gesetzes und verschärft den Druck auf Beschäftigte aus Drittstaaten, selbst übelste Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.
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