Unternehmerinnen sehen Lücken bei den Wirtschaftshilfen, dringenden Nachjustierungsbedarf bei der Abwicklung und fordern Pläne für die Zeit nach der Corona-Krise. - VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel spricht im Namen der Unternehmerinnen der Politik Anerkennung aus: „Bund und Länder haben schnell gehandelt und eine Vielzahl an richtigen Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, um die Entwicklung von einer Gesundheitskrise durch die Corona-Pandemie hin zu einer Wirtschaftskrise einzugrenzen.“ Dennoch sind Unternehmen zum Teil hart getroffen. Innerhalb von zehn Tagen hat sich die Zahl der von der Krise betroffenen Unternehmerinnen auf rund 90 Prozent verdoppelt. Die aktuelle Mitgliederumfrage des VdU zeigt, dass mehr als die Hälfte der 335 befragten Unternehmerinnen bereits Wirtschaftshilfen beantragt haben bzw. beantragen werden. Bei der Antragsstellung und -prüfung sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen zeigen sich jedoch deutliche Probleme und Unklarheiten. Jasmin Arbabian-Vogel: „Die Politik darf sich jetzt nicht zurücklehnen! Eine schnelle und unbürokratischen Nachjustierung bei den Wirtschaftshilfen ist dringend notwendig.“
Die Unternehmerinnen stoßen vielfach auf überforderte Behörden und fordern daher eine bessere personelle Ausstattung, z.B. der Finanzbehörden oder der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem bemängeln sie, dass es zu viele verschiedene Anlaufstellen für Information über Hilfen und die Beantragung gibt.
Die Unternehmerinnen warnen, dass bei längeren Einschränkungen der Wirtschaft betriebsbedingte Kündigungen folgen werden. Noch ist Kurzarbeit unter den möglichen Hilfen das Mittel der Wahl: 49 Prozent haben es bereits beantragt, 15 Prozent werden es noch beantragen. Allerdings haben bereits acht Prozent der Unternehmerinnen Arbeitnehmern betriebsbedingt gekündigt, 31 Prozent ziehen Kündigungen in den kommenden Wochen in Betracht. Dabei ist oberstes Ziel der Unternehmerinnen, ihre Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Sie denken ihre Geschäftsmodelle neu, passen sie an oder stellen auf digitale Angebote oder Produkte zur Bewältigung der Corona-Pandemie um. Für mehr als 67 Prozent kommt eine Schließung des Unternehmens aufgrund von Auftragsausfällen nicht in Frage. Für die VdU-Präsidentin steht außer Frage, dass jeder seinen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten muss.
Die Soforthilfen des Bundes und der Länder für Selbständige und Kleinunternehmen sind auf sehr positive Resonanz gestoßen, insbesondere die schnelle Auszahlung in einzelnen Bundesländern. Für große Verärgerung sorgt, dass die Soforthilfe ausschließlich für Liquiditätsengpässe bei den laufenden Betriebskosten des Unternehmens eingesetzt werden dürfen und nicht zur teilweisen Deckung der die Kosten des privaten Lebensunterhalts genutzt werden können. „Es bedarf dringend einer Regelung, die auch private Lebenshaltungskosten teilweise deckt. Damit kann vermieden werden, dass Unternehmerinnen, die nun unverschuldet ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden, Grundsicherung beantragen müssen“, so die VdU-Präsidentin.
Zudem klafft in den Programmen weiterhin eine Lücke bei den Hilfen für den Mittelstand. Einzelne Bundesländer haben finanzielle Soforthilfen auch für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten ermöglicht. Im Programm der Bundesregierung sind direkte Zuschüsse für den Mittelstand (ab zehn Beschäftigte) nicht enthalten. Die Unternehmerinnen fordern daher, die Soforthilfen flächendeckend auf Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten auszuweiten. Insgesamt müssen die Programme in der Höhe und den Bedingungen der Förderung und der Kumulierbarkeit der Bundes- und Länderhilfen vereinheitlicht werden, um den Unternehmen gleiche Chancen zu geben, egal in welchem Bundesland sie ihren Sitz haben.
Die KfW-Kredite stellen Unternehmerinnen vor massive Probleme bei der Beantragung bei den Hausbanken, die weiterhin wie gewohnt Rating-konform, restriktiv und bürokratisch prüfen. Bedingt durch derzeit sinkende Bonitäten der Unternehmen kommen die Banken zudem eher zu ablehnenden Bescheiden. Jasmin Arbabian-Vogel: „Die Banken müssen Ihrer Verantwortung nachkommen und ihren Beitrag leisten. Den Unternehmerinnen läuft die Zeit davon!“ Rund 52 Prozent der Unternehmerinnen fordern daher, dass die Hausbanken die Beantragung von KfW-Kredite und Darlehen vereinfachen sowie unbürokratischer, schneller und weniger restriktiv prüfen.
Viele Unternehmerinnen haben Stundungen oder Herabsetzen von Vorauszahlungen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beantragt oder werden dies noch tun, allerdings ist erst bei 8 Prozent der Unternehmerinnen die beantragte Stundung und bei 9 Prozent das Herabsetzen von Vorauszahlungen wirksam geworden. Die Unternehmerinnen sehen es kritisch, dass die angekündigten Ermessensspielräume der Finanzbehörden bei der Gewährung von Steuererleichterungen für Unternehmen Kann-Regelungen sind, die keine Rechtssicherheit schaffen und die Behörden weiterhin restriktiv agieren. Sie befürchten, dass Anträge mehrheitlich abgelehnt werden und fordern daher Rechtsicherheit für Stundung und Herabsetzung der Vorauszahlungen von Unternehmenssteuern.
Neben den bereits getroffenen Maßnahmen sollten weitere Stellschrauben genutzt werden, um kurzfristige Liquidität zu ermöglichen. Allen voran die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sowie die rückwirkende komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Außerdem fordert jede dritte Unternehmerin auch für Minijobber die Beantragung und Zahlung von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. In vielen derzeit betroffenen Branchen (Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen, Friseure, Reinigungsfirmen u. a.) arbeiten im Wesentlichen Minijobber. Die Unternehmen erhalten für die Lohnkosten dieser Angestellten keine Kompensation. Die Folgen können Betriebsschließungen einerseits und Entlassung von Mitarbeitenden andererseits sein. Die Unternehmen brauchen Unterstützung, um diese Arbeitsplätze in der Krise zu sichern.
Zusammenfassend fordern die Unternehmerinnen ein Nachbessern bei den Hilfsprogrammen:
· Ausweitung der Bundes-Zuschüsse auf Betriebe mit 10 bis 249 Mitarbeitenden
· Anrechenbarkeit eines angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohnes als förderfähige Betriebsausgabe
· Vereinheitlichtes Zuschussverfahren von Bund und Ländern und transparente Richtlinien zur Kumulierbarkeit
· Direkte und einfache Beantragung von Förderkrediten unter reduzierten Bonitätskriterien
· Klare Bundesanweisung an Steuerbehörden zur Bewilligung von Steuerstundungen
· Kurzarbeitergeld auch für Minijobber
· Aussetzung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
Die deutschen Unternehmerinnen mahnen, dass nicht nur unverzüglich nachgebessert wird, sondern bereits jetzt Szenarien für eine Rückkehr zur Normalität aufgezeigt werden müssen. Denn: es wird auch eine Zeit nach der Corona-Pandemie geben und die Wirtschaft lebt von Zuversicht.
Über den VdU
Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.
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