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Brossardt: „Empfohlene Schutzstandards müssen zeitlich befristet werden und betrieblichen Gegebenheiten Rechnung tragen“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten im Einklang mit einem betrieblich geschnürten Corona-Präventionsschutz-Paket. Ziel muss es sein, das Ansteckungsrisiko für Arbeitnehmer beim schrittweisen Wiederhochfahren der Unternehmen zu minimieren. „Gesundheitsschutz bleibt das Gebot der Stunde. Eine Corona-Prävention muss aber betriebsindividuell gestaltet werden, da völlig unterschiedliche betriebliche Gegebenheiten vorliegen. Neben dem Ziel des bestmöglichen Infektionsschutzes muss auch die arbeitsorganisatorische Umsetzbarkeit gegeben sein“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Laut vbw ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Empfehlung für die betriebliche Umsetzung, es besteht keine unmittelbare Verpflichtung zur Anwendung. „Keinesfalls darf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zum Anlass genommen werden, bestehende Regelungen im Arbeitsschutz und in der Mitbestimmung auszuweiten. Wir dürfen die Unternehmen in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie nicht noch weiter belasten“, betont Brossardt.

Die vbw setzt sich für eine Weiterentwicklung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ein. „Dabei steht die Vereinbarkeit von bestmöglichem Infektionsschutz und angemessener arbeitsorganisatorischer Umsetzbarkeit im Mittelpunkt. Die Corona-Pandemie ist nicht der richtige Zeitpunkt, dauerhafte Änderungen bei der Mitbestimmung oder im Arbeitsschutz zu beschließen. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard muss daher zeitlich befristet werden“, fordert Brossardt.

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