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29.12.2020. - Brossardt: „IG Metall-Forderung nicht auf dem Boden der Realität“ - Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. weist darauf hin, dass zum 31.12.2020 die durch die IG Metall gekündigten Tarifverträge zum Entgelt und zur Zukunft in Arbeit auslaufen. Die Friedenspflicht zwischen den Tarifpartnern endet damit am 28.01.2021. Die erste Tarifverhandlung der laufenden Tarifrunde 2021 wurde ergebnislos vertagt. „Die IG Metall-Forderung nach vier Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von 12 Monaten ist nicht auf dem Boden der Realität“, fasst vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zusammen. Um die Forderung einer Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich durchzusetzen, hat die IG Metall zusätzlich den Tarifvertrag Beschäftigungsentwicklung zum 31.01.2021 gekündigt. Die Friedenspflicht endet dafür am 01.03.2021.

„Das ist absolut unverständlich. Enthält der Tarifvertrag zur Beschäftigungsentwicklung doch bereits die Lösungen für weitere wesentliche Forderungen der IG Metall“, erklärt Brossardt und ergänzt: „Die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 29 Wochenstunden (Vier-Tage-Woche), allerdings bei gleichzeitiger Entgeltabsenkung, war in diesem Tarifvertrag bereits möglich. Weniger Arbeitszeit bedeutet auch weniger Entgelt. Ähnlich wie die Kurzarbeit sichert dieses Instrument Beschäftigung. Der Tarifvertrag enthält zudem den Grundsatz der unbefristeten Übernahme der Ausgebildeten. Dies ist bereits tarifliche und betriebliche Realität.“ Zusammengefasst ist die Kündigung des Tarifvertrags zur Beschäftigungsentwicklung unnötig und zeigt den Realitätsverlust der IG Metall.

 

Während eine Verkürzung der Arbeitszeit im Einzelfall helfen kann, lehnt der vbm insbesondere einen teilweisen Lohnausgleich entschieden ab. „Eklatante Wettbewerbsnachteile aufgrund steigender Arbeitskosten wären die Folge. Das ist ein schwer nachvollziehbares Signal für die begonnenen Tarifverhandlungen und ein fataler Fehler bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit natürlich auch der Arbeitsplätze am Standort Bayern. Wir haben keinen Spielraum für Tariferhöhungen, ob direkt oder indirekt durch eine Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich. Vielmehr sind Kostenentlastungen das Gebot der Stunde“, so Brossardt.

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