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05.01.2021 - Im Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 861 gesunken. Im Gesamt-Jahr 2020 lag die Arbeitslosenzahl bei rund 185.000 und damit um rund 35.000 höher als im Jahr 2019 mit rund 150.000. „Im abgelaufenen Corona-Jahr ist der Arbeitsmarkt in Hessen insgesamt noch einmal mit einem blauen Auge, einem Einbruch bei den geleisteten Arbeitsstunden und einer leergefegten Kasse bei der Arbeitsagentur davongekommen. Vor allem zwei Dinge haben bisher Schlimmeres verhindert: Ausgaben von rund 2 Milliarden € für Kurzarbeitergeld haben in der Spitze 450.000 Arbeitsplätze gestützt, aktuell sind es schätzungsweise deutlich über 200.000. Und in noch größerem Maße die Flexibilität von Betrieben und Beschäftigten, die von jetzt auf gleich sämtliche digitalen Wege genutzt haben, um Arbeit von zu Hause und virtuelle Kunden-kontakte zu ermöglichen. Die Lehre aus diesem Experiment ohne Blaupause lautet, dass wir nur mit mehr Flexibilität Arbeitsplätze erhalten und neue Beschäftigungschancen schaffen können. Nur mit einem Aufholprozess durch mehr Arbeit, wenn die Nachfrage wieder wächst, können die Unternehmen ihre finanzielle Stabilität wieder herstellen, und aus wieder etablierten Einnahmen Steuern zahlen, mit denen unser Staat  aus den schwindelerregend hohen Corona-Schulden herauskommt“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.


Pollert: "Jetzt Weichen für den Neustart stellen – Arbeitsmarkt modernisieren, Beschäftigungschancen ausbauen"

Deshalb müsse die jahrzehntealte Arbeitszeitregelung endlich von einer Tages- auf eine Wochenbetrachtung umgestellt werden und befristete Einstellungen unbürokratisch möglich bleiben. „Grundfalsch wären weitere Regulierungen an Stellen, wo es kein Problem gibt. Mobile Arbeit sollte deshalb – wie in der Krise bewährt – auf doppelter Freiwilligkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen. Eingestellt werden muss der politische Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn. Auch die EU hat auf diesem Feld nichts zu suchen. Für die geplante EU-Mindestlohn-Richtlinie gibt es keine Kompetenz. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen diesen Bestrebungen entgegentreten. Die Mindestlohnkommission muss weiter unabhängig von politischen Vorgaben orientiert an den Tariferhöhungen ihr Votum abgeben können“, sagte Pollert.

„Für eine zielgerichtete Unterstützung von Unternehmen sollte die von der hessischen Landesregierung geforderte Möglichkeit, den steuerlichen Rücktrag von Verlusten von 5 auf einen Höchstbetrag von 50 Millionen Euro zu erweitern, baldmöglichst umgesetzt werden. Verluste aus 2020 bzw. 2021 sollten, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, auch mit Gewinnen aus 2018 – und nicht nur 2019 – verrechnet werden können. So könnten mögliche Liquiditätsengpässe durch entgangene Gewinne im Jahr 2020 abgefedert und eine Grundlage für künftige Investitionen, Wirtschaftswachstum und langfristige Beschäftigungssicherung gelegt werden“, erklärte Pollert.

Von großer Bedeutung für wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sei zudem ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag von dauerhaft unter 40 %. Zahllose Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre hätten die Sozialsysteme jedoch an den Rand ihrer Finanzierbarkeit gebracht: etwa Rente mit 63, Mütterrente und Grundrente, mehr Geld für Krankenhäuser, Ärzte und Heilmittelerbringer, bessere Pflegeleistungen und Pläne für einen geringeren Pflege-Eigenanteil. “Diese Liste ist längst nicht vollständig. Die hierdurch aufgetürmten Finanzierungslasten müssen künftig von immer weniger Beschäftigten gestemmt werden, weil von Jahr zu Jahr mehr in Rente gehen. Unsere Vorschläge für eine generationengerechte Finanzierung haben wir vorgelegt“, so Pollert.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt