Pollert: „Berufswahl, längere Familienpause, Teilzeitphasen, Qualifikationsprofile, gewählte Branchen und Betriebsgrößen führen zu unterschiedlichen Entgelthöhen.“ Beträgt der Unterschied beim Durchschnittsentgelt zwischen Männern und Frauen 18 oder 2 Prozent? „Klar ist: Unterschiedliche Durchschnittslöhne entstehen nicht durch Arbeitgeberwillkür, sondern sind ganz überwiegend das Ergebnis individueller beruflicher und familiärer Entscheidungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es gibt keinen Grund für Unternehmer-Bashing“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), anlässlich des Equal Pay Day. - Das Hessische Statistische Landesamt hat die „Lohnlücke“ zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern, neudeutsch „Gender Pay Gap“ genannt, mit 18 Prozent im Jahr 2020 beziffert. Damit liegt Hessen genau im Bundesdurchschnitt. Rechnet man die Auswirkungen der unterschiedlichen Lebensentwürfe und Teilzeitarbeit mit ein, landet man in Hessen bei 5,5 Prozent, bundesweit bei 5,9 Prozent. Berücksichtigt man Erwerbsauszeiten von Frauen, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung, lag der Gehaltsunterschied dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge bereits im Jahr 2013 bei etwa 2 Prozent.
„Frauen und Männer sind den hessischen Unternehmen als qualifizierte Fachkräfte gleichermaßen willkommen. Und sie werden insbesondere überall da, wo Tarifverträge gelten, gleich bezahlt. Die allermeisten hessischen Unternehmen strengen sich außerdem an, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beruf und Familie besser vereinbar sind. Viele Unternehmen haben flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt und vereinbaren passende betriebliche Regelungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice-Tage. Zudem gibt es z. B. Beratungsangebote für die Angehörigen-Pflege“, so Pollert.
„Der unterschiedliche Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen – wie im Übrigen auch von Männern untereinander oder Frauen untereinander – ist die Folge von Millionen individueller Entscheidungen: Frauen entscheiden sich gegenwärtig noch weniger häufig für gut bezahlte Industriejobs, arbeiten weniger häufig in gut zahlenden Großbetrieben, über-nehmen ganz überwiegend kinder- und familienbedingte Auszeiten und arbeiten viel häufiger in Teilzeit“, so Pollert. Das Wort ‚Lohnlücke‘ suggeriere fälschlicherweise, dass Frauen im großen Stil Entgelt vorenthalten werde. Dies trifft nicht zu. Unterschiedliche hohe Durchschnittsverdienste sind ganz überwiegend Ergebnis von frei getroffenen Entscheidungen von Individuen. Sie sind nicht Ausdruck von Diskriminierung oder ungleichen Behandlung von Beschäftigten.
„Sozialminister Klose gab letzte Woche das Ziel aus: ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘. Dazu stellen wir fest, dass dies in unseren Betrieben gelebte Praxis ist. Klar sollte hingegen sein, dass die Zeitaufteilung für Erwerbsarbeit und Familienarbeit zwischen Mann und Frau oder den beiden Elternteilen eine sehr private Frage ist und dies auch bleiben muss. In unserer freiheitlichen Gesellschaft darf sich der Staat da nicht belehrend oder gar regulierend einmischen. Die Entscheidung muss den Bürgerinnen und Bürgern überlassen bleiben. Gleichwohl verdienen die Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder, die der Pflege von alten Angehörigen und das soziale Engagement generell eine viel höhere gesellschaftliche Anerkennung – egal, ob sie von Frauen oder Männern geleistet werden. Das aber ist die Aufgabe unserer Gesellschaft“, so der VhU-Geschäftsführer abschließend.
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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