Ein guter Tag für Gerichtssachverständige: Justiz, Anwaltschaft und die Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen, haben am 15. November 2018 eine engere Zusammenarbeit verabredet. Ziel ist es, Gerichtsverfahren zukünftig zu beschleunigen. Die Präsidentin des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig, Uta Fölster, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Die Kooperation wird die Zusammenarbeit der Gerichte mit Sachverständigen und Bestellungskörperschaften zukünftig verbessern“. In einem regelmäßigen Austausch sollen Themen identifiziert und bearbeitet werden, die die Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Gerichten hemmen.
Auch die Rechtsanwaltschaft betont die Bedeutung der Kooperation. So erklärt Jürgen Doege, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: „Die Dauer von Gerichtsverfahren ist für unsere Mandantinnen und Mandanten von erheblicher Bedeutung, ohne qualifizierte Sachverständige kann die Rechtsfindung langwieriger und teurer werden.“ Die Kooperation sei daher auch aus Sicht der Anwaltschaft ein richtiger Schritt.
Dazu erklärte Ulf Grünke, Justitiar der Handwerkskammer Schleswig-Holstein: „Mit dieser Kooperation stärken wir das Sachverständigenwesen insgesamt und das ist wichtig, denn die Gutachten der Sachverständigen sind für die Urteilsfindung der Gerichte unverzichtbar.“ Durch eine bessere Kommunikation aller am Verfahren Beteiligten und weitere Maßnahmen ließe sich die Verfahrensdauer deutlich reduzieren. Hier werde die Kooperation ihren Beitrag leisten, so Grünke.
Neben Justiz und Anwaltschaft beteiligen sich die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Architekten- und Ingenieurkammer sowie die Landwirtschaftskammer in Schleswig-Holstein an der Kooperation.
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