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In einer gemeinsamen Erklärung fordern Baukammer Berlin, Bauindustrieverband Ost, Fachgemeinschaft Bau, Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V., IHK Berlin, Kompetenzteam Mittelstand, SIBB e.V. – Verband der Digitalwirtschaft Berlin, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verband der freien Berufe in Berlin e.V. die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, von der für morgen geplanten Verabschiedung des Vergabegesetzes abzusehen. Mitten in der größten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten sei dies das völlig falsche Signal. - Die Berliner Wirtschaft ist schwer getroffen von der Corona-Krise. Ein Drittel der Unternehmen befürchtet die Insolvenz, in jedem zweiten Unternehmen drohen Arbeitsplätze wegzufallen. In dieser Krise brauchen die Unternehmen jede denkbare Unterstützung. Dazu gehört auch die unbürokratische und schnelle Vergabe von öffentlichen Aufträgen. So wie zu Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise kann die öffentliche Hand durch eine Vereinfachung der Vergaberegeln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt. Mit dem aktuellen Entwurf des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wird das Gegenteil erreicht.

Die Berliner Wirtschaft appelliert deshalb an die Abgeordneten, auf die Verabschiedung des Vergabegesetzes zu verzichten und stattdessen ein konjunkturförderndes Sofortpaket Vergabe auf den Weg zu bringen. Die wesentlichen Eckpunkte des Pakets sollten sein:

  •   Erhöhung der Schwellenwerte für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro
  •   Aussetzung der geplanten Erhöhung des Mindestlohnes bis Jahresende
  •  Reduzierung der Vergabekriterien allein auf die zur Auftragserfüllung notwendigen Aspekte

Gerade angesichts der Tatsache, dass die Berliner Unternehmen im bundesweiten Vergleich erheblich schwerer vom wirtschaftlichen Stillstand betroffen sind, ist es umso wichtiger, neben den kurzfristigen Zuschüssen und Liquiditätshilfen auch den Fokus auf Investitionen durch die öffentliche Hand zu legen.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier:

Corona-Krise: Sofort-Paket Vergabe Die Folgen der Corona-Krise sind für Berlin bisher kaum absehbar. Jüngste Umfragen zeigen, dass die Berliner Wirtschaft mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnet. Auch wenn wir noch mitten in der Krise stecken, muss der Blick nach vorn gerichtet werden. Angesichts der aktuellen Lage braucht die Wirtschaft neben Zuschüssen zu laufenden Kosten vor allen Dingen eine Investitionsoffensive der öffentlichen Hand. 
Die IHK Berlin, Baukammer, Bauindustrieverband Ost, Fachgemeinschaft Bau, der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V., das Kompetenzteam Mittelstand, SIBB e.V. – Verband der Digitalwirtschaft, die Unternehmensverbände BerlinBrandenburg und der Verein freier Berufe e.V. fordern das Parlament auf, in der Corona-Krise kein neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz zu beschließen. Stattdessen braucht es ein Sofort-Paket Vergabe, um Investitionen voran zu treiben.
Die Vorschläge, wie sich das Land Berlin in der Krise als attraktiver Auftraggeber und Partner der Wirtschaft positionieren muss:
 Schwellenwerte im Liefer- und Dienstleistungsbereich befristet anheben Berlin weist mit 10.000 Euro den im Bundesvergleich niedrigsten Schwellenwert für Verhandlungsvergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf. Schon eine Verdopplung dieses Wertes würde zu einer Angleichung mit der Brandenburger Regelung führen. Für den Wohnungsbau wurden die Schwellenwerte bundesweit bereits temporär erhöht, jetzt könnte Berlin in der Corona-Krise vorlegen: Unsere Forderung: Schwellenwerte im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zum 31.12.2020 mindestens auf den Wert für Bauleistungen anheben, also auf mindestens 50.000 Euro.  Vergabekriterien befristet entschlacken Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die sich nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt, begründet dies mit einem zu hohen Aufwand für die Bewerbung um einen Auftrag. Anstatt die Einführung weiterer sozialer Kriterien durch Öffnungsklauseln im novellierten Vergabegesetz zu ermöglichen, ist jetzt der richtige Moment, das Vergaberecht zumindest befristet radikal zu verschlanken. Für einen wirklichen Soforteffekt sollte die Anwendbarkeit bestimmter vergabefremder Kriterien bis zum 31.12.2020 radikal vereinfacht bzw. ausgesetzt werden.   Neue Mindestlohnregeln bis 31.12.2020 aussetzen Die Anhebung des Vergabemindestlohns ist kontraproduktiv und erschwert die öffentliche Vergabe. Viele aktuelle Tarifverträge – die zum Teil auch allgemeinverbindlich sind – sehen einen geringeren Mindestlohn als das geplante Mindeststundenentgelt in Höhe von 12,50 Euro vor. Unterschiedliche Mindestlöhne für dieselbe Dienstleistung im selben Unternehmen würden absehbar deutlich aufwendigere Lohn- bzw. Auftragsabrechnungen nach sich ziehen. Wer kurzfristig mehr öffentliches Geld in den Markt bringen will, muss hier handeln und die neuen Mindestlohnregeln befristet aussetzen.

 

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