Das am 27. März gestartete NRW-Soforthilfe Programm ist von den Antragsberechtigten sehr gut angenommen worden. Nach nicht einmal einer Woche wurden über 300.000 digitale Anträge von den Bezirksregierungen entgegengenommen und davon 260.000 positiv beschieden. Die Kammerorganisationen stehen im ständigen Austausch mit den Beteiligten, um eine angemessene Beratung zum jeweiligen Sachstand für die Antragssteller sicherstellen zu können. - Der Soforthilfe-Schnellstart des Landes NRW hat zunächst auch dazu geführt, dass einige Selbstständige aus dem Kreis der Antragsberechtigten rausgefallen sind, obwohl sie dringend Unterstützung benötigen. Dies wurde mit der aktuell vorliegenden Fassung (1. April 2020, 19 Uhr) der Förderbedingungen zur NRW-Soforthilfe 2020 seitens des Wirtschaftsministeriums NRW schnell korrigiert.
Demnach sind jetzt gleichfalls ALG II Empfänger sowie eingeschriebene Studenten – keine Vollzeit-Studenten – antragsberechtigt, wenn sie ihren Haupterwerb beispielsweise aus einer Solo-Selbstständigkeit erzielen. Gleiches gilt für Rentenbezieher, die im Haupterwerb selbstständig sind. Noch nicht final entschieden, sind die Regelungen für Gründerinnen und Gründer, die nach dem 31.12.2019 gestartet sind. Auch diese sollen nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums über eine Härtefallregelung in Ausnahmefällen eine Unterstützung durch die Soforthilfe erhalten. „Eine Regelung wird in Kürze bereitgestellt“, so die Formulierung des Wirtschaftsministeriums NRW in den FAQ zur Soforthilfe. Das Antragsformular und die aktuellen FAQ zu den Förderbedingungen stehen hier in der endgültigen Version zur Verfügung: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Eine Beantragung ist bis zum 31. Mai möglich.
Die Betriebsberatungen der Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammern haben in sehr kurzer Zeit ihr Personal für die Beratung der Mitglieder aufgestockt und die Beratungszeiten ausgeweitet. Eine wichtige Entscheidung. So führten die Handwerkskammern in NRW seit dem 27.03. knapp 8.000 Beratungen durch und zu den Industrie- und Handelskammern nahmen bis gestern über 30.000 Unternehmen Kontakt auf.
Die Hotlines der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sowie weitere erforderliche Informationen über diese und weitere Instrumente zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dem letzten Stand unter:
www.ihk-nrw.de und www.whkt.de
Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79 | 40221 Düsseldorf