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Zu den am 09.04.2020 vorgestellten Eckdaten des Programms Soforthilfe V für den Berliner Mittelstand sagt IHK-Präsidentin Beatrice Kramm: „Ein halber Schritt in die richtige Richtung heißt nicht, dass die Ziellinie erreicht ist. Diese Ziellinie heißt: Schnelle und unbürokratische Soforthilfe für den Berliner Mittelstand. Beide Kriterien erfüllen die heute vorgestellten Eckpunkte – noch – nicht. Lediglich die Unternehmen, die keine KfW-Kredite erhalten bzw. erhalten können, dürfen Landeszuschüsse in Anspruch nehmen. Alle anderen mittelständischen Unternehmen werden auf die Kreditprogramme des Bundes verwiesen. Kredite bleiben jedoch Kredite, und Kredite in der Corona-Krise sind trotz der guten Konditionen und möglicher Tilgungszuschüsse besonders problematisch.

In normalen Zeiten greifen Unternehmen auf Kredite zurück, um gewerbliche Investitionen für die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells zu tätigen. Der KfW-Schnellkredit dient hingegen dem Zweck, das eigene Überleben in der Corona-Krise zu sichern. Nach der Krise finden sich die Unternehmen in einem schwierigeren Marktumfeld mit geringeren Gewinnmargen wieder, um dann die Kredite zurückzahlen zu müssen. Deshalb sind nicht rückzahlbare Zuschüsse in dieser unmittelbaren Notlage so wichtig für den Mittelstand, fast alle anderen Bundesländer haben das erkannt und bereits umgesetzt. Nichtsdestotrotz begrüßen wir es, dass der Senat den Dialog zu diesem für die Berliner Wirtschaft so überlebenswichtigen Thema weiterführt.“

 

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