Der Senat hat sich am Donnerstag, den 09.04.2020, auf Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstands verständigt. Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. € wird in den nächsten Tagen erarbeitet und soll folgende Eckpunkte umfassen: Im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss, einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25.000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).
Programm Soforthilfe V
Soforthilfe IV: Förderung für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich geplant
Der Berliner Senat hat zudem ein Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Das Programm soll die Nothilfe-Lücke bei kleinen und mittleren Medien- und Kulturunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und mit im Mittel bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz schließen.
Gefördert werden Betriebe und Kulturorte, die eine landesweite Ausstrahlung haben und für das Kulturleben Berlins besondere Relevanz besitzen. Die Soforthilfe soll als Kredit zur Liquiditätssicherung bzw. als Zuschuss zur Sicherung des Betriebes beantragt werden, wenn die Sicherung der Existenz durch Kreditaufnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Es wird erwartet, dass sich die durchschnittliche Höhe der Hilfen auf rund 25.000 Euro belaufen wird. Die Unterstützung ist auf maximal 500.000 Euro und auf das Jahr 2020 begrenzt. Die weiteren Einzelheiten zum konkreten Antragsverfahren werden vor Anlaufen des Soforthilfeprogramms IV bekanntgegeben.
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KfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ab morgen beantragbar
Ab dem 15.04. können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
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Ab heute wieder Antragsstellung bei der IBB für den Corona Zuschuss möglich
Nach der Erfassungspause über Ostern können ab heute wieder Anträge bei der IBB für das Programm "Corona Zuschuss" gestellt werden. Im Rahmen des Programmes können Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 EUR beantragen. Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte stehen bis zu 15.000 EUR zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
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Welcher Betrieb darf unter welchen Auflagen öffnen, welcher muss schließen?
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 03. April 2020 aktualisiert. Durch die Auslegungshilfe soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis sichergestellt werden. Gewerbetreibende sollen mit Hilfe der Liste in Zweifelsfällen besser einschätzen können, ob sie ihr Geschäft derzeit noch für den Publikumsverkehr öffnen dürfen oder nicht. Die unten verlinkte Liste verdeutlicht, welche Geschäfte, Läden und Dienstleistungen laut der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV) geöffnet bzw. angeboten werden dürfen. Die wichtigsten Änderungen für Gewerbetreibende sehen Sie
hier auf einen Blick.
Bundesregierung stärkt Aufbau und Ausbau der Produktion von medizinischer Schutzausrüstung
Hierfür wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neuer Arbeitsstab „Produktionskapazitäten und Produktionsprozesse“ eingerichtet, der die Aufgabe hat, den zeitnahen Aufbau nationaler und europäischer Wertschöpfungsketten für medizinische Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe zu unterstützen. Die Aufgabe des Arbeitsstabes besteht vorrangig in der Ermöglichung und Förderung von privatwirtschaftlichen Investitionen in Produktionskapazitäten. Hierzu plant die Bundesregierung die Unternehmen mit Fördermitteln zu unterstützen.
Neuer Pauschaltarif für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten
Das Berliner Taxigewerbe erleichtert jetzt die Quarantäne mit einem neuen Pauschaltarif. Unter dem Motto „Taxi Berlin bringt dein Lieblingsessen!“ gilt für Liefer-, Kurier- und Besorgungsfahrten ab sofort ein Preis von 12,50 € bis zu 5 km Fahrstrecke (bis 8 km 16 € und bis 10 km 20 €; darüber zum Taxitarif). Der 24/7-Service startet am 14.4. um 12 Uhr. Wer also Speisen, Materialien oder sonstiges von seinem Restaurant oder Geschäft zum Kunden bringen lassen möchte, kann einfach Taxi Berlin kontaktieren per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 030- 23 00 25
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• Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
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