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Antragstellung für die Soforthilfe IV ist gestartet - Von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können ab sofort Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden. Antragsberechtigt sind private Medien- und Kulturbetriebe, die nicht bzw. nicht überwiegend staatlich gefördert werden.

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

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