Jetzt muss gehandelt werden – Wahlrechtsreform anpacken! - BdSt begrüßt Reform-Aufruf des Alterspräsidenten. - Der neue Bundestag ist seit heute arbeitsfähig. Mit 709 Abgeordneten ist er so groß wie nie zuvor. Damit wird die Qualität der parlamentarischen Arbeit in den kommenden 4 Jahren auf eine harte Probe gestellt. Schuld an diesem XXL-Bundestag tragen die Bundestags-Fraktionen der abgelaufenen Wahlperiode, die sich aus rein parteitaktischen Gründen nicht auf ein zukunftsfestes Wahlrecht einigen konnten.
Dass die gesellschaftliche Bedeutung des Wahlrechts nicht hinter Partei-Egoismen zurückstehen darf, hat heute letztlich auch der Alterspräsident des Bundestags, Dr. Hermann Otto Solms, den Abgeordneten ins Stammbuch geschrieben. Er griff damit die langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler nach einer Reform des Wahlrechts auf, um den aufgeblähten Bundestag wieder auf ein akzeptables Maß zu verkleinern.
Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler: „Ein solcher Rekord-Bundestag darf sich nicht wiederholen. Die Wähler haben ein Anrecht auf ein berechenbares Wahlrecht und einen Bundestag mit einer festen Mandatsobergrenze. Es ist nicht im Sinne der parlamentarischen Demokratie, dass die Bedeutung und Verantwortung des einzelnen Mandats aufgrund des verkorksten Wahlrechts einer solchen Erosion ausgesetzt ist. Daher brauchen wir einen kleineren Bundestag, die dafür notwendige Wahlrechtsreform muss unverzüglich angepackt werden. Ich meine: 500 Abgeordnete sind genug.“
Fakt ist, dass der XXL-Bundestag den Abgeordneten schlechtere Arbeitsbedingungen bieten wird, die parlamentarischen Abläufe an Effizienz verlieren, gleichzeitig aber die Kosten deutlich steigen werden. In der Gesamtschau ein mieses Geschäft für alle – für die Wähler, Abgeordneten und nicht zuletzt die Steuerzahler.
So viel kostet der neue Deutsche Bundestag nur im Jahr 2018:
- Auf rund 517 Millionen Euro werden sich die Ausgaben für Entschädigungen, steuerfreie Kostenpauschale, Fraktionszuschüsse, Vergütung der Abgeordneten-Mitarbeiter (u.ä. mandatsbedingte Kosten) im Jahr 2018 summieren.
- Zum Vergleich: Ein Parlament mit der gesetzlichen Soll-Stärke von 598 Sitzen würde 75 Millionen Euro weniger kosten, ein Bundestag mit der bisherigen Größe von 630 Sitzen rund 54 Millionen Euro weniger.
- Wichtig: Weitere Millionen-Ausgaben werden zudem für neue Liegenschaften und eine Aufstockung des Beamtenpersonals der Bundestagsverwaltung fällig werden.
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Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.