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vbw: Trotz BVerwG-Entscheidung darf es keine Fahrverbote geben - Brossardt: „Wir brauchen ein realistisches und schlüssiges Konzept mit Augenmaß“. - Unabhängig von der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach die Verhängung von Diesel-Fahrverboten nach geltendem Recht möglich ist, lehnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Fahrverbote entschieden ab. „Diese höchstrichterliche Entscheidung darf nicht zu einer kalten Enteignung hunderttausender Diesel-Besitzer in Deutschland führen.

Es darf keine Fahrverbote geben!

Nutzungsverbote für bereits nach geltendem Recht zugelassene Fahrzeuge würden nicht nur Privatleute hart treffen, sondern vor allem Gewerbetreibende. Aus unserer Sicht sind Fahrverbote unverhältnismäßig. Daher setzen wir darauf, dass die Kommunen diesen Weg nicht gehen“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Fahrverbote wären eine große Belastung für die Wirtschaft, wie eine Umfrage der IW Consult GmbH im Auftrag der vbw unter 980 bayerischen Unternehmen aus dem Sommer 2017 zeigt. Für 62 Prozent der Betriebe wären innerstädtische Fahrverbote für Privatleute – und somit für den Kundenverkehr – eine große oder mittlere Belastung. Sollte zusätzlich der Lieferverkehr ausgeschlossen werden, gilt dies sogar für 64 Prozent.

Laut des jüngsten Mikrozensus‘ nutzten im vergangenen Jahr 68 Prozent der Berufstätigen für ihren Arbeitsweg den PKW, während nur 14 Prozent regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kamen. Auch sind das Handwerk und der Handel auf umfassende Transportmöglichkeiten existenziell angewiesen – Fahrverbote würden mit dem Liefer- und Kundenverkehr das Gewerbe doppelt treffen. Die vbw sieht jetzt die Städte am Zug: „Wir setzen darauf, dass die Kommunen nicht den vermeintlich einfachen Weg von Fahrverboten gehen, sondern sich um nachhaltige Lösungen bemühen und innovative technologische und stadtplanerische Wege zur Luftreinhaltung beschreiten. Beim jüngsten Berliner Spitzentreffen wurde beschlossen, die Auszahlung der Fördergelder für kommunale Maßnahmen zu beschleunigen. Diese Chance müssen die Kommunen ergreifen“, so Brossardt.

Die vbw fordert darüber hinaus ein realistisches und schlüssiges Konzept mit Augenmaß. Es muss den normalen Austausch von Altfahrzeugen ebenso berücksichtigen wie die Wirkung der Nachrüstung zugelassener Fahrzeuge und auch die Pläne der Kommunen für die emissionsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. „Bei der Stärkung emissionsarmer Beförderungsmittel müssen Bund, Länder und Kommunen hier im ÖPNV mit gutem Beispiel vorangehen und mit Flottenumrüstungen, einer intelligenten Verkehrssteuerung sowie Anreizen zur Umrüstung im Privaten Fortschritte erzielen. Dazu zählen beispielsweise die Umrüstung kommunaler Flotten und ein intelligentes Parkraummanagement zur Reduzierung der Parkplatzsuchverkehre. Was wir brauchen, sind Verbesserungen – Verbote bedeuten hingegen Stillstand“, betont Brossardt.