Bund der Steuerzahler zum Karlsruher Urteil - Die Grundsteuer muss reformiert werden! Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), dass sich Bund und Länder nun schnell auf ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer einigen. „Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident Zenon Bilaniuk. „Die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“
Obwohl Experten bereits seit Jahren eine Grundsteuerreform anmahnen, hat die Politik das Thema bisher nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schlendrian jetzt einen Riegel vorschiebt“, sagt Bilaniuk. „Jetzt muss gehandelt werden!“ Praktisch hält der Verband ein Einfachmodell für sinnvoll. Ein solches Modell hatten Hamburg und Bayern bereits vorgeschlagen. Dabei werden für die Grundstücksberechnung lediglich die Grundstücksgröße und Wohnfläche angesetzt. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar,“ sagt Bilaniuk.
Anlass für die Reform ist das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bewertungsrecht. Das Gericht hält die Wertmaßstäbe, die seit dem Jahr 1964 für die alten bzw. seit 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig. Jetzt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln weiter angewendet werden. Der Bundesfinanzhof hatte schon 2014 Zweifel am geltenden System angemeldet. Das heutige Urteil war daher nicht überraschend. Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Das muss die große Koalition nun anpacken!
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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Vorschriften für die Einheitsbewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Dazu sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein klares Signal an den Gesetzgeber gesendet: Die Reform der Grundsteuer ist überfällig und muss jetzt zügig angegangen werden. Gerade in Berlin führen die unterschiedlichen Einheitswerte für Ost und West zu erheblichen Verzerrungen. Spielräume sind vorhanden: Die Kommunen profitieren seit Jahren von steigenden Einnahmen aus der Steuer. Allein Berlin nimmt heute rund 90 Millionen Euro jährlich mehr aus der Grundsteuer ein als noch vor zehn Jahren. Aber die Reform darf nicht zu einer Benachteiligung von Ballungsräumen führen, in denen die Grundstückswerte zuletzt besonders stark gestiegen sind. Unternehmen sind dabei genauso betroffen wie Mieter. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft sind drei Aspekte zwingend bei der Reform zu berücksichtigen: Transparenz der Berechnungsmodelle, unbürokratische Verfahren und keine Mehrbelastung der Unternehmen in Berlin.“
Kommunale Selbstverwaltung nicht gefährden
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuererhebung sind Bund und Länder in der Pflicht, die notwendige Reform dieser existenziell wichtigen kommunalen Steuerquelle rasch umzusetzen. „Die Grundsteuer muss nun endlich auf eine neue gerechte und rechtssichere Grundlage gestellt werden“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. „Die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro bilden für Städte und Gemeinden die Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Ohne diese Gelder wird das Zusammenleben vor Ort und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherige Form der Grundsteuererhebung verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2019 für die Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage gesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner heutigen Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Grundbesteuerung die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Praxis festgestellt und betont, die bisherige Bewertung führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer. Nun steht fest: Wegen der über Jahrzehnte entstandenen Werteverzerrungen ist die auf der Einheitsbewertung fußende Grundbesteuerung in der bisherigen Form verfassungswidrig.
Innerhalb einer Übergangsfrist bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber gefordert, eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundbesteuerung zu schaffen. Für die Umsetzung der neuen Bewertungsbestimmungen wurde eine zusätzliche Fortgeltung der bisherigen Regelungen bis zum Jahr 2024 festgelegt. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kommt für uns nicht gänzlich unerwartet. Nicht umsonst haben wir bereits seit vielen Jahren eine Reform angemahnt und den Gesetzgeber immer wieder aufgefordert, diese wichtige Steuer auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist anzuerkennen, dass das Bundesverfassungsgericht den besonderen administrativen Aufwand einer neuen Wertermittlung gewürdigt und eine Fortgeltung von fünf Jahren nach Neuregelung festgelegt hat“, so Landsberg.
Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten, was ebenfalls das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht. Ihr Aufkommen liegt derzeit bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. „Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt in Summe für freiwillige Selbstverwaltung zur Verfügung haben“, so Landsberg weiter. „Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen rund 30 % der Einnahmen aus.“
Ein neues Grundsteuermodell muss nun rasch beschlossen und eingeführt werden, aber auch rechtssicher sein. In der 25jährigen Zeitspanne der Arbeiten in der Bund-Länder-AG zur Reform der Grundsteuer wurden die verschiedensten Grundsteuermodelle geprüft und teilweise in Modellrechnungen erprobt. Die beteiligten Ministerien haben ihre Aufgabe erledigt und Reformmodelle für die Grundsteuer vorgelegt – es liegt an der Politik, diese in Gesetzesform umzusetzen.
„Der im Herbst 2016 vom Bundesrat mehrheitlich beschlossene Gesetzentwurf zusammen mit dem Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer zugewiesen wird, ist ein guter und richtiger Ansatz. Er enthält eine Kombination aus Bodenwert und pauschaliertem Gebäudewert als neue Berechnungsgrundlage. Bund und Länder sollten dies nun zügig umsetzen“, so Landsberg abschließend.
(DStGB Pressemitteilung Nr. 11-2018)
Saarkommunen investitionsfähig halten – Grundsteuer rasch reformieren
„Aus Sicht der IHK kommt es jetzt darauf an, dass der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung schafft, die die vom Verfassungsgericht gerügten Mängel beseitigt. Denn andernfalls dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden, was zu enormen Einnahmeausfällen der Kommunen führen würde. Gerade für die Saarkommunen, die im bundesweiten Vergleich bereits heute eine unterdurchschnittliche Finanzkraft haben, würde ein Wegfall dieser Steuerquelle eine zusätzliche Hypothek bedeuten mit gravierenden Folgen für die kommunale Investitionstätigkeit.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer.
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken
Betriebsinhaber im teuren Südwesten
dürfen nicht das Nachsehen haben
Stuttgart. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die derzeitige Einheitsbewertung verworfen. Überraschend: Es verlangt, dass die Politik schon bis Ende 2019 eine Neuregelung finden muss. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) sieht ebenso dringenden Reformbedarf.
„Aber trotz allen Drucks muss die Politik ein ausgewogenes und zukunftsfähiges Modell finden“, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Das derzeit von den Bundesländern mehrheitlich unterstützte Kostenwertmodell mit der Bewertung nach Marktwert des Grundstücks und nach Art des Gebäudes sieht das Handwerk eher kritisch. Auch hier seien wieder langwierige Bewertungen nötig. Reichhold: „Wer weiß schon, ob mit einem neuen Modell künftig regelmäßiger bewertet wird. Dann sind wir in Zukunft nicht weiter als heute.“ Zudem dürften die Betriebsinhaber im teuren Südwesten nicht das Nachsehen haben.
Der Handwerkstag appelliert an die Landesregierung, eventuelle zusätzliche Belastungen gegebenenfalls über die Steuermesszahl abzufedern, die von den Ländern selbst festgelegt werden kann.
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart