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Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weitestgehend bestätigt. Auch die umstrittene Kfz-Gebühr, die Unternehmen für gewerblich genutzte Fahrzeuge zusätzlich zur Abgabe für das eigentliche Betriebsgebäude zahlen müssen, ist aus Sicht des Gerichts verfassungsmäßig. „Dass das Gericht den Kfz-Beitrag für Unternehmen nicht moniert hat, enttäuscht uns. Hier entstehen den Handwerksbetrieben Kosten und ein erheblicher Meldeaufwand, ohne dass sie durch die Nutzung des Autoradios einen Vorteil hätten“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Urteil zum Rundfunkbeitrag: Handwerker werden weiter benachteiligt

Für Handwerker sei ihr Fahrzeug schließlich zwingend zur Berufsausübung notwendig, etwa um Dinge zu transportieren oder zur Baustelle zu gelangen. Das Verfassungsgericht hat dagegen in seiner Urteilsbegründung auf den ´zusätzlichen erwerbswirtschaftlichen Vorteil´ abgestellt, der ´Betriebsstätteninhabern durch die Möglichkeit, Rundfunk in betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zu empfangen´, entstehe.

„Die Kfz-Gebühr ist systemfremd – sie muss entschärft werden. Bei dieser Forderung bleiben wir. Wir werden diese Problematik politisch weiter verfolgen und zur Sprache bringen“, so Reichhold.

 

 

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

 

 

 

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig!

 

Erfolg für den Bund der Steuerzahler vor dem Bundesverfassungsgericht

 

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.

 

Diese Ansicht teilt das Bundesverfassungsgericht und kritisiert in seinem heutigen Urteil im Wesentlichen, dass Zweitwohnungsinhaber für den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen würden. „Ich fordere die Gesetzgeber auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abzuschaffen“, sagt Holznagel und betont: „Das darf aber nicht zu Beitragserhöhungen an anderer Stelle führen!“

 

Kostenfreie Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 / 883 83 88 

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.