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Brossardt: „Mit dem Flächenmodell Planungssicherheit schaffen“. - Bei der Diskussion um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer bis 2025 mahnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. eine einfache und zeitnahe Lösung an. Drei Modelle stehen zur Diskussion: das Flächenmodell, das Kostenwertmodell sowie das Bodenwertmodell. „Die vbw plädiert für das Flächenmodell, denn es ist einfach, gerecht, unbürokratisch und berücksichtigt die Größe eines Grundstückes und Gebäudes und nicht dessen Wert“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Außerdem liegen die Vorteile des Flächenmodells auf der Hand: Geringster Bürokratieaufwand, keine automatischen Steuererhöhungen, keine regionalen Unterschiede, fristgerecht einführbar. Dazu Brossardt: „Wir fordern vom Gesetzgeber, das Flächenmodell zügig umzusetzen und damit sowohl für die Kommunen als auch für die Nutzer von Grundstücken wirtschaftliche Planungssicherheit zu schaffen.“

Während das Flächenmodell die Größe eines Grundstückes und Gebäudes berücksichtigt, beziehen sich Kostenwert- und Bodenwertmodell auf ihren Wert. „Bodenpreise entwickeln sich regional sehr unterschiedlich, und nicht jeder, der auf einem teuren Grundstück wohnt, ist automatisch reich. Eine Besteuerung des Wertes würde deshalb zu wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen führen, die mit der Zeit zunehmen. Gewerbetreibende wie Bewohner könnten aus ihrer gewohnten Umgebung verdrängt werden. Das darf nicht Ergebnis der Reform sein“, kommentiert Brossardt.

Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz verabschiedet sein und ab 2025 angewendet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Sie steht für rund 13 Prozent des kommunalen Steueraufkommens und für fast fünf Prozent der kommunalen Gesamteinnahmen. „Die Zeit drängt. Eine verschleppte Reform würde einen massiven Einnahmeverlust für die Kommunen bedeuten. Das gilt es in jedem Fall zu verhindern“, betont Brossardt.


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