Gesetzliche Rente zukunftsfest machen und Private Altersvorsorge ausbauen! - Bildung und Gesundheit machen Arbeit bis 67 und länger möglich. - Die Finanzierung der gesetzlichen Rente gerät durch den demografischen Wandel und immer weitergehende Forderungen wie etwa nach sog. Haltelinien beim Rentenniveau immer mehr unter finanziellen Druck. Um die im Berufsleben stehende Generation nicht mit untragbar hohen Beiträgen zu belasten und nicht viele Arbeitsplätze zu gefährden, fordert die VhU eine konsequente Umsetzung der Anhebung des Renteneintrittsalters auf zunächst 67 Jahre bis 2029. Hierfür müssten Bildung und Gesundheit als Grundvoraussetzungen weiter gestärkt werden. Der beste Schutz vor längerer Arbeitslosigkeit sei eine gute Ausbildung.
Deshalb müsse die Bildungspolitik in Hessen dafür sorgen, dass die Schulabgänger sattelfest seien in Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften einschließlich IT. Auch müssten für eine bessere Gesundheit der Arbeitnehmer die Reha-Träger in Hessen wie z. B. Rentenversicherung, Krankenkassen oder Arbeitsverwaltung zusammenarbeiten, um rasch die bestmögliche Rehabilitation einzuleiten. Aus einer schweren Erkrankung dürfe keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit werden. Was getan werden muss, damit noch mehr Menschen in Hessen und in Deutschland durchgehend bis ins Rentenalter erwerbstätig sein können, darüber diskutierten Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), Dr.°Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Gerhard Merz (SPD) und René Rock (FDP) im Rahmen des 5. VhU-Sozialforums.
Der Hessische Arbeitsminister Stefan Grüttner betonte in seinem Impulsvortrag: „Die Aufgabe der Politik muss sein, zügig die Rente zukunftsfest zu machen. Das Drei-Säulen-Modell, bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge, ist ein Konzept, das sich bewährt hat, aber weiter gestärkt werden muss. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss dafür privat zusätzlich vorsorgen. Die Hessische Landesregierung möchte mit ihrem Modell der ‚Deutschland-Rente‘ die zusätzliche Altersvorsorge attraktiver gestalten, denn von der ‚Deutschland-Rente‘ werden die Bürgerinnen und Bürger profitieren, gerade auch diejenigen mit geringeren Einkommen. Das Risiko der Altersarmut muss bereits in Zeiten der Erwerbsfähigkeit minimiert werden.“
Gerhard Merz, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und im SPD-Team als designierter Sozialminister gesetzt, betonte „die Notwendigkeit der Sicherung eines Rentenniveaus von 48 % und eines Beitragssatzes von 20 % auch über den gegenwärtig vereinbarten Zeitpunkt 2025 hinaus bis 2040. Auch die Baby-Boomer-Generation muss eine insoweit gesicherte Altersversorgung erwarten können. Dies will die SPD auf der Grundlage des gesetzlichen Rentenversicherungssystems und mithilfe von Steuergeldern erreichen."
Roland Walter, Vorsitzender des VhU-Fachbeirats Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und geschäftsführender Gesellschafter der Walter Verpackungen, Offenbach, erläuterte: „Jeder Vorschlag für eine ergänzende private Altersvorsorge ist – wenn er freiwillig bleibt – grundsätzlich verdienstvoll, weil er den Bürgern klar macht, dass sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen können. Es kann aber nicht sein, dass Politik und Gesetzgeber im Bund die Gesetzliche Rentenversicherung mit immer neuen einseitig privilegierenden Versprechen wie der Rente mit 63, der Mütterrente oder einer sog. Haltelinie beim Rentenniveau mit zig Milliarden Mehrkosten belasten und dann zusätzlich die Unternehmen verpflichten wollen, zwangsweise bei der Privaten Altersvorsorge mitzuhelfen. Denn wenn neue verpflichtende Rentenmodelle weitestgehend von den Arbeitgebern umgesetzt werden sollen, bedeutet dies hohen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten, die jeden Arbeitsplatz belasten. Statt zusätzlicher staatlicher Pflichtmodelle brauchen wir bessere Rahmenbedingungen für die Private Altersvorsorge, die ihrem Namen entsprechend freiwillig bleiben muss. Hierzu gehören eine an die Preisentwicklung angepasste Riester-Grundzulage und ein Steuerfreibetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. rund 3.100 Euro statt heute 2.100 Euro. Und vor allem muss jede weitere Belastung der Gesetzlichen Rente unterlassen und die Rente mit 63 gestoppt werden."
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)