Zu dem vom Bundestag beschlossenen Teilhabechancengesetz erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Das beschlossene Teilhabechancengesetz ist nicht der geeignete Weg, um mehr Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit zu bringen. Das Gesetz birgt die Gefahr, sich als teures, aber wenig zielführendes arbeitsmarktpolitisches Instrument zu erweisen. Es ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels durchaus richtig, die hervorragende Lage am Arbeitsmarkt dafür zu nutzen, den Fokus auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu richten und sie für reguläre Beschäftigungsverhältnisse fit zu machen. Dafür aber wäre der richtige Weg, sie individuell zu betreuen, zu qualifizieren und dann gezielt zu vermitteln. Das Teilhabechancengesetz schafft stattdessen einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt.
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass dieser kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt ist, sondern die Menschen in einem „Versorgungssystem“ hält. Insbesondere in konjunkturell schwierigeren Zeiten besteht die Gefahr, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Handwerks durch Beschäftigungsgesellschaften und Unternehmen kommt, die von öffentlich geförderten Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent profitieren können. Umso wichtiger ist es, dass zukünftig die Jobcenter die auf Druck des Handwerks erreichten erweiterten Mitspracherechte der Sozialpartner in den Beiräten respektieren, wenn Einsatzfelder und Tätigkeiten von geförderten Langzeitarbeitslosen festgelegt werden.
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