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ZDH-Präsident Wollseifer äußert sich zu den Hintergründen für die mögliche Wiedereinführung der Meisterpflicht. - "Bei dem Thema bewegt sich etwas. Es ist eine Koalitions-Arbeitsgruppe gebildet worden. Die wird sich mit zwei Gutachten – einem juristischen und einem ökonomischen – beschäftigen. Eines liegt vor, das besagt, eine Rückkehr von Handwerkern in die Meisterpflicht wäre unter Einhaltung bestimmter Kriterien verfassungs- und europarechtlich möglich." "Wir wollen die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den zulassungsfreien Gewerken, weil das wieder zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und zu fairen Marktbedingungen führen würde. In den zulassungsfreien Gewerken wie beispielsweise Fliesenleger kann seit der Deregulierung jeder einfach loslegen, ohne dass er dafür irgendeinen Qualifikationsnachweis vorlegen muss. Entsprechend weniger Menschen qualifizieren sich dort zum Meister weiter. - Seit der Deregulierung braucht man als Rolladen- und Jalousienbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Gold- und Silberschmied, Orgelbauer oder Musikinstrumentenhersteller keinen Meisterbrief und keinen Qualifikationsnachweis mehr, um in diesen Gewerken selbstständig am Markt zu sein, theoretisch kann jeder einfach den Auftrag annehmen und machen. Für diese Tätigkeiten sollte man aber qualifiziert sein.

Inzwischen sind jedoch Einige unterwegs, die sich zwar als Handwerker betiteln, aber gar nicht ausgebildet sind, und die liefern natürlich nicht immer die Qualität ab, die es sein sollte. Das schädigt den Ruf des Handwerks insgesamt." 

"Wir haben durch die Deregulierung im Handwerk Zigtausende Soloselbstständige dazubekommen. Allein in meinem Kölner Kammerbezirk sind von den 8000 zusätzlichen Betrieben bestimmt 6000 Solo-Selbstständige dabei. Und da sind sehr viele dabei, die melden uns, dass sie gar keine Gewinne haben. Und das über Jahre." 

"Viele Gründungen in den deregulierten Handwerksberufen, bei denen weder Inhaber noch Leiter eine einschlägige Qualifikation haben, verschwinden schnell wieder vom Markt, im Bereich Bau- und Ausbau oft schon innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist. Das ist im Sinne des Verbraucherschutzes überaus bedenklich. Die Betriebe sind selten darauf angelegt, Personal aufzubauen und auszubilden. Leider sorgen Einige, die sich in den seit 2004 zulassungsfreien Gewerken alleine selbstständig gemacht haben, zu wenig oder gar nicht vor, haben sich teils komplett aus den Sozialversicherungssystemen verabschiedet. Sie sind nicht für das Alter abgesichert und auch nicht bei Krankheit oder Unfällen. Am Ende ist es dann wieder die Allgemeinheit, die sie finanziell auffangen muss." 

"Es kommt zu Verwerfungen am Markt und Wettbewerbsverzerrungen. Viele Solo-Selbstständige geben an, dass sie weniger als 17.500 Euro Umsatz haben, damit müssen sie dann den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen. Viele Solo-Selbstständige sorgen nicht fürs Alter vor und zahlen keine Kranken- und Unfallversicherung. Dadurch können sie ganz andere Preise kalkulieren und nochmal fast 40 Prozent günstiger anbieten. So kommt es, dass sie für die Stunde 25 Euro berechnen, und Betriebe, die ihre Sozialversicherungsabgaben leisten, 50 Euro berechnen. An vielen Stellen läuft es in die falsche Richtung. Das sollte begradigt werden. Wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen."

"Deswegen ist es richtig, die Fehlentwicklungen, die mit der Abschaffung der Meisterpflicht für 53 der 94 Handwerksberufe im Jahr 2004 in Gang gesetzt wurden, zu überprüfen und zu korrigieren. Es geht um den Verbraucherschutz gerade in den Bereichen, die sich sehr innovativ entwickelt haben, und in denen viel neues Wissen hinzugekommen ist. Es geht vor allem aber auch um Qualitätssicherung und soziale Aspekte: Wir wollen nachhaltige und beständige Betriebe, die Menschen beschäftigen und anständig bezahlen, und keine Betriebe, die sich selbst ausbeuten, schnell wieder aus dem Markt verschwinden und die Gewährleistungspflicht nicht einhalten."

"Wenn argumentiert wird, die damalige Deregulierung habe zu einem größeren Angebot an günstigen Handwerksleistungen geführt, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es die Meister-Handwerksbetriebe sind, die die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen. Das hat mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun."

Foto: HWK Ostmecklenburg-Vorpommern

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