Ferber kritisiert EuGH-Urteil zur HOAI scharf - EuGH hebt verbindliche Mindest- und Höchsthonorare für deutsche Architekten und Ingenieure auf. - Der Europäische Gerichtshof hat heute die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für unrechtmäßig erklärt. Das bedeutet, dass es in Zukunft für Architekten und Ingenieuren keine Mindest- oder Höchsthonorare mehr geben wird. Der gelernte Ingenieur Markus Ferber (CSU) kritisiert das Urteil: „Hier wurde Qualität dem hemmungslosen Wettbewerb geopfert. Die HOAI hatte sich seit vielen Jahren in Deutschland bewährt, sicherte einen hohen Qualitäts- und Verbraucherschutz und war ein System mit hoher Kostentransparenz.“ Die HOAI legt für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren Mindest- und Höchsthonorare festgelegt.
Urteil gegen den Mittelstand
Auch in Anbetracht des Mittelstandes hält der Mittelstandssprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament das Urteil für falsch: „Nachdem in Großbritannien die Mindesthonorare für Architekten abgeschafft wurden, gingen reihenweise mittelständische Büros insolvent. Übrig blieben die großen Büros, die dementsprechend hohe Preise, die weit über den Honorarsätzen lagen, forderten. Wollen wir wirklich eine Wirtschaft wie in Amerika, mit riesigen Konzernen, Mikrounternehmen und weit auseinanderklaffender Qualitätsspanne?“
Sicherung der Qualität in sensibler Baubranche gefährdet
Der EuGH begründet sein Urteil mit dem Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, da bestimmte Leistungen derzeit nicht unter festgesetzten Preisen angeboten werden dürfen. Das Argument, der Verbraucher könne wegen des Mindesthonorar-Systems Leistungen nicht günstig in Anspruch nehmen, lässt der Europaabgeordnete Ferber nicht gelten: „Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen und haften für ihre Leistungen. In solchen sensiblen Bereichen darf es nicht allein um den Preiswettbewerb gehen. Hier sind verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität sehr wohl nötig.“
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