Die Chance auf eine bürokratiearme Reform der Grundsteuer wurde vertan - Zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen im Bundestag zur Reform der Grundsteuer erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Es ist zwar gut, dass es gelungen ist, eine konsensfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer zu finden. Sehr bedauerlich ist allerdings, dass mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf die Chance auf eine bürokratiearme Reform vertan wurde. Zudem wurde den im Koalitionsvertag gemachten Ankündigungen nicht entsprochen, Bürger und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht nachzuvollziehen. Im Gegenteil werden zusätzliche Bürokratiebelastungen aufgebaut, in deren Folge auch mit höheren finanziellen Belastungen unserer Betriebe zu rechnen ist. Statt sich auf ein einfaches Flächenverfahren zu verständigen, hat man sich für das wesentlich kompliziertere Sachwertverfahren entschieden, das mit zusätzlichen Pflichten und Kosten für unsere Betriebe verbunden sein wird.
Besonders für die nun vorgesehene Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren werden zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich sein, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen. Selbst wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Finanzverwaltung - wie angestrebt - digital ermittelt werden soll, ist dauerhaft mit einem deutlich höheren Personaleinsatz bei den Landessteuerverwaltungen zu rechnen. Aus Handwerkssicht erscheint es äußerst fraglich, ob das beim derzeit hohen Fachkräftemangel, insbesondere in der IT-Branche, überhaupt zu realisieren ist. Zudem bestehen weitere zahlreiche Probleme im Detail, wie etwa die rechtliche Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte oder die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Faktoren.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, auch deutlich einfachere und bürokratieärmere Modelle anzuwenden - wie etwa das sachgerechte Flächenmodell aus Bayern – birgt die Gefahr, dass es zu einer Rechtszersplitterung kommt. Zudem steht zu befürchten, dass einige Länder im Laufe der Zeit diese Option nutzen könnten, um noch aufwendigere und kostenträchtigere Bewertungsverfahren einzuführen, die sich als verkappte Vermögensteuer auf Grund und Boden erweisen könnten. Das Handwerk appelliert deshalb an die Länder, weniger aufwendige Regelungen als die vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Pläne umzusetzen. Positiv zu bewerten ist, dass Grundeigentümer in Ländern mit einem einfacheren Bewertungsmodell keine zusätzlichen “Schattenrechnungen” zum Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen müssen.
Nicht nachvollziehbar ist, warum weiter daran festgehalten wird, eine Grundsteuer C einzuführen, die sich bereits in der Vergangenheit nicht bewährt hat. Damit werden neue bürokratische Belastungen aufgebaut. Zudem entsteht hier ein sehr problematisches Spannungsverhältnis zu Artikel 14 GG.“
BdSt zur Grundsteuer: Wohnen darf nicht teurer werden!
Unser Einsatz für Flächenmodell und Öffnungsklausel hat sich gelohnt. - Wohnen muss bezahlbar bleiben! Dazu gehört eine einfache und faire Grundsteuer, die Mieter und Eigentümer nicht über Gebühr belastet, betont der Bund der Steuerzahler (BdSt). Heute hat der Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit den Weg zur Änderung des Grundgesetzes freigemacht und damit den Weg für die Grundsteuerreform geebnet. Nächster Schritt ist eine Entscheidung im Bundesrat, die voraussichtlich im November folgt.
Für das Flächenmodell: So machte sich der Verband in der Sache stark
In der Diskussion um eine Grundsteuerreform hat sich der Bund der Steuerzahler nachdrücklich für eine einfache wie transparente Lösung ausgesprochen und deshalb das Flächenmodell präferiert. Dieses Einfachmodell ist über die jetzt im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel möglich, für die das Grundgesetz geändert wurde. „Damit ist eine für jeden Bürger nachvollziehbare Bemessungsgrundlage machbar“, lobt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nun müssen die Kommunen Wort halten: Sie haben über die Hebesätze das letzte Wort, wenn es um die konkrete Steuerhöhe geht. Unterm Strich dürfen Bürger und Betriebe nicht stärker belastet werden – die erforderliche Reform sollte nicht dazu dienen, die Gemeindekassen aufzubessern!
Unser Einsatz für eine einfache Lösung hat Erfolg
Den Reform-Prozess hatte der Verband von Anfang an kritisch begleitet. Nach dem Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums sollte die Grundsteuer vor allem nach dem Wert des Bodens und den durchschnittlichen Mieten berechnet werden. Von diesem wertabhängigen Bundesmodell hatten wir uns distanziert: „Vor allem in Metropolen, Ballungsräumen und den Innenstadtlagen von Uni-Städten würde der Staat dann über hohe Grundstückswerte und hohe Mieten kräftig mitverdienen“, kritisiert Holznagel. Genau dies haben Berechnungen des Verbandes untermauert: Unseren Musterfällen lagen Daten zugrunde, die uns zahlreiche Mitglieder zur Verfügung gestellt hatten.
Als Experten im Finanzausschuss
Eine bürokratiearme Reform hatte der Bund der Steuerzahler auch bei der Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gefordert. Dem war eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme vorausgegangen, in der wir auf zahlreiche Probleme hinweisen. Vor allem machten wir deutlich, dass die Öffnungsklausel für die Bundesländer nicht zum Nachteil werden darf. Denn nach dem Gesetz müssten diese Länder für den Finanzausgleich zusätzlich rechnen – und war für die Grundsteuer nach dem eigenen Landesmodell und für den Länderfinanzausgleich nach dem Bundesmodell. Hier hatte sich der Verband klar positioniert: Zwei Steuererklärungen darf es nicht geben! An diesem Punkt drohte die Reform bis kurz vor knapp zu scheitern. Nun wurde vereinbart, das Thema ohne unnötige Bürokratie zu lösen.
Grundsteuer C – Altes ist nicht immer gut!
Künftig sollen die Gemeinden eine sogenannte Grundsteuer C erheben dürfen. Dabei handelt es sich um einen besonderen Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke Auch hier zeigt der BdSt klare Kante: Das ist überflüssig! Diese Möglichkeit gab es bereits in den 1960er Jahren, allerdings mit mäßigem Erfolg, sodass die Grundsteuer C schnell wieder abgeschafft wurde. „Niemand soll bestraft werden, weil er ein unbebautes Grundstück besitzt“, betont Holznagel. „Schließlich können die Gründe für eine Nichtbebauung sehr unterschiedlich sein – wenn beispielsweise noch gespart werden muss, bevor man sein Traumhaus baut.“
Zum Hintergrund: Das Urteil
Anlass für die Reform ist ein im April 2018 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bewertungsrecht. Das Gericht hält die Wertmaßstäbe für Grundstücke, die seit dem Jahr 1964 für die alten bzw. seit 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig. Jetzt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln für die Grundsteuer weiter angewendet werden.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Gerechte Besteuerung und Sicherung kommunaler Investitionsfähigkeit - Erfolgreiche Grundsteuerreform auf der Zielgeraden.
„Die Grundsteuerreform kommt jetzt endlich auf die Zielgerade“, so kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, die Beschlussfassung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zur Grundsteuerreform. Mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD sowie den Oppositionsfraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Weg für eine neue gerechte und transparente Grundsteuer geschaffen, und damit für Sicherung der Grundsteuereinnahmen und damit eines wesentlichen Teils der kommunalen Investitionsfähigkeit.
„Nach über 25 Jahren Reformdebatte und dem Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts musste diese Reform der Grundsteuer nun endlich beschlossen werden“, so Landsberg. „Die Städte und Gemeinden werden diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. Darauf können sich Bürgerschaft und Wirtschaft verlassen. Uns geht es um eine gerechte, verlässliche und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat.“ Nun wird es ab dem kommenden Jahr darum gehen, in den Bundesländern zügig die anstehenden Neubewertungen der Grundstücke durchzuführen. Nur so können die Gemeinden zum 01. Januar 2025 die neue Grundbesteuerung umsetzen.
Mit über 14,5 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer ein unverzichtbarer Teil der Kommunalfinanzen, um gute Dienstleistungen und Investitionen der Gemeinden sicherzustellen. Mit bundesdurchschnittlich weniger als 20 Euro im Monat pro Kopf belastet die Grundsteuer dabei aber den Einzelnen nur gering und ist zudem kein nennenswerter Faktor für die Kosten des Wohnens. Der Wohnungsmarkt muss durch mehr Bauen, regionale Zusammenarbeit und Vorgehen gegen Grundstücksspekulationen vorangebracht werden. Dafür wird auch die neue Grundsteuer C ein nützliches Instrument werden - diese soll allen Städten und Gemeinden als Option offenstehen.
„Die gewählten Gemeinderäte vorOrt mit ihrem Hebesatzrecht über die Grundsteuer sind die besten Garanten für eine maßvolle und bezahlbare Grundsteuer. Und dafür, dass die Einnahmen aus dieser für Investitionen in die Zukunft des Ortes gebracht werden.“ so Landsberg.
Der DStGB hätte auch zukünftig eine bundeseinheitliche Immobilienbewertung und Grundbesteuerung präferiert. Akzeptiert dafür aber die beschlos-senen Länderöffnungsklauseln als politisch nötigen Kompromiss. Er mahnt allerdings an, dass diese nicht zu einem unfairen Steuerwettbewerb führen dürfen und im Finanzausgleich unter den Ländern neutral bleiben. Dies war zuletzt noch ein politischer Streitpunkt der Reform gewesen. Solidarität und Ausgleich unter allen Bundesländern müssen erhalten und gestärkt werden. Zudem sollen sichdie Grundstückseigentümer nicht mit mehreren Grundsteuererklärungen befassen müssen.
Abweichende Länderregelungen werden die gewünschte bundeseinheitliche Digitalisierung der Grundbesteuerung erschweren. Umso mehr sind die Länder gefordert, ab dem kommenden Jahr die Finanzverwaltungen personell und sachlich für die zügige Umsetzung der Reform und Durchführung der nun nötigen fast 36 Millionen Neubewertungen der Immobilien auszustatten. „Die Einführung der neuen Grundsteuer wird ein gewaltiger Kraftakt werden. Aber das ist schaffbar mit dem Ziel, dass die Gemeinden rechtzeitig die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 vor Ort umsetzen können“, so Landsberg.
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Hauptgeschäftsstelle
Marienstraße 6
12207 Berlin
Reform der Grundsteuer verabschiedet - dazu sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
„Die heute verabschiedete Grundsteuerreform wird für viele Berliner Unternehmen neue Bürokratiekosten verursachen. Die Neubewertung von Grundstücken bedeutet außerdem mehr Personalaufwand für die Berliner Verwaltung bei heute schon enormen Personalengpässen - die an anderer Stelle für eine starke Verwaltung für Unternehmen und Bürger fehlen. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft ist es bedauerlich, dass Berlin die mögliche Länderöffnungsklausel nicht nutzen will und damit die Chance verstreichen lässt, mit einem einfachen Flächenmodell den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken. Um so wichtiger ist es, dass der Finanzsenator bei der Umsetzung wie angekündigt dafür sorgt, dass das Steueraufkommen gleich bleibt und die Wirtschaft nicht stärker belastet wird. Berlin nimmt heute bereits rund 90 Millionen Euro jährlich mehr aus der Grundsteuer ein als noch vor zehn Jahren.“
IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin
Grundsteuerreform - vbw erwartet Länderwettbewerb um das beste Modell mit „Vorsprung Bayern“
Brossardt: „Länderöffnungsklausel und Erhalt der Umlagefähigkeit richtiger Weg“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zeigt sich mit dem heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf für die Reform der Grundsteuer aus drei Gründen zufrieden. „Erstens erhalten die Länder die Möglichkeit, ein eigenes und damit besser passendes Modell aufzulegen. Zweitens ist es ein positives Signal an alle Kommunen in Deutschland, da nun die wichtige Einnahmequelle der Grundsteuer sicher erhalten bleibt. Und drittens ist das Modell zwar kein großer Wurf, aber doch einfacher als zu Beginn vorgesehen. Das hohe Engagement der Bayerischen Staatsregierung hat sich sichtlich gelohnt. Wir danken daher insbesondere unserem Finanzminister Albert Füracker“, bilanziert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die Länderöffnungsklausel ist aus Sicht der vbw vor allem deshalb wichtig, weil das jetzt beschlossene Modell nach wie vor große Schwächen hat. „Das Modell des Bundes reduziert den mit der Grundsteuer verbundenen Bürokratieaufwand vor allem für gewerbliche Immobilien nicht ausreichend genug. Zudem führt es im Zeitablauf zu automatischen Steuererhöhungen. Beides wird mit dem von Bayern angestrebten Flächenmodell vermieden“, kommentiert Brossardt und fügt hinzu: „Im anstehenden Länderwettbewerb haben wir einen wichtigen Vorsprung um das beste Modell. Die bayerische Wirtschaft dankt deshalb allen, die die Länderöffnungsklauseln unterstützt und eine Schattenveranlagung aller Grundstücke nach Bundesrecht für den Länderfinanzausgleich verhindert haben.“
Gleichzeitig hält die vbw an ihrer Auffassung fest, dass die Einbeziehung der Grundsteuer in den Finanzausgleich ein Webwehler im System ist. Brossardt: „Es ist nicht vermittelbar, warum ein Land Geld an ein anderes überweisen muss, bloß weil Immobilien im ersten Land teurer sind, die Menschen also mehr dafür zahlen müssen.“
Wichtig ist es aus Sicht der vbw auch, dass die Grundsteuer nach der Reform weiter von denen getragen wird, die von den mit der Grundsteuer finanzierten kommunalen Leistungen profitieren. „Der Erhalt der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Mieter ist der richtige Weg und ein wichtiges Signal für den Mietwohnungsbau“, kommentiert Brossardt.
vbw fordert Länderöffnungsklauseln ohne Schattenveranlagung
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert anlässlich der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag zur Grundsteuerreform, die vorgesehene Länderöffnungsklausel ohne Schattenveranlagung zu verabschieden und die Umlagefähigkeit der Grundsteuer zu erhalten. „Die Grundsteuerreform muss jetzt kommen. Dank der Länderöffnungsklausel können wir in Bayern überbordende Bürokratie und stark steigende Erhebungskosten vermeiden, die das Reformmodell des Bundes mit sich bringt. Auch automatische Steuererhöhungen wären damit in Bayern vom Tisch“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Sobald die Öffnungsklausel genutzt wird, gibt es zur Grundsteuer keine gemeinsame Zahlenbasis für den Länderfinanzausgleich mehr. Überlegungen, deshalb eine Schattenveranlagung nach Bundesrecht einzuführen, widerspricht die vbw entschieden. „Es wäre absurd, wenn Länder, die Gebrauch von Öffnungsklauseln machen, zu einer doppelten Berechnung der Grundsteuer gezwungen werden. Das wäre bürokratischer und steuerrechtlicher Unsinn und würde den Sinn und Zweck der Öffnungsklausel konterkarieren“, kommentiert Brossardt. Vielmehr sind die Zahlen für den Finanzausgleich aus allgemein verfügbaren statistischen Angaben abzuleiten. „Dass die Grundsteuer in den Länderfinanzausgleich einfließt, ist sowieso ein Webfehler. Es ist nicht vermittelbar, warum ein Land Geld an ein anderes überweisen muss, bloß weil Immobilien im ersten Land teurer sind, die Menschen also mehr dafür zahlen müssen“, so Brossardt.
Die vbw positioniert sich zudem klar gegen die Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter. „Die Mieter profitieren von der kommunalen Infrastruktur, die durch die Einnahmen der Grundsteuer finanziert werden. Daher ist es richtig, wenn sie die Grundsteuer tragen“, findet Brossardt und fügt hinzu: „Jeder andere Weg würde die Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau drastisch beeinträchtigen. Das kann sich keiner wünschen.“
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