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Banken sollten von der EU-Kommission eröffnete größere Handlungsspielräume in Kreditvergabe nutzen  - Zu dem am Mittwoch vorgestellten Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Banken bei der Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist gut, dass die EU-Kommission in einer Situation, in der die Liquiditätssicherung vielen Betrieben akut auf den Nägeln brennt, nun Maßnahmen vorsieht, die der Kreditwirtschaft eine möglichst flexible Handhabung der existierenden Regulierungsvorgaben ermöglichen sollen. Das vorgelegte Maßnahmenpaket eröffnet der Kreditwirtschaft größere Handlungsspielräume in Kreditvergabeprozessen, um so für Unternehmen den Kreditzugang auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Wir im Handwerk zählen darauf und sind überzeugt, dass insbesondere die Finanzpartner unserer Betriebe, also die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die nun eröffneten Spielräume auch nutzen und sich auch in Krisenzeiten als verlässlicher Finanzierungspartner unserer Betriebe erweisen werden. Von der aktuellen nationalen Gesetzgebung erwarten wir, dass entsprechende Handlungsräume genutzt und die KMU-Finanzierung nicht belastet wird. Dazu bedarf es beispielsweise in der anstehenden KWG-Novelle sinnvoller Erleichterungen für die Bürgschaftsbanken.“

Weichen zur Rückkehr auf wirtschaftlichen Wachstumspfad jetzt richtig stellen

Der von der Bundesregierung prognostizierte massive Wirtschaftseinbruch verdeutlicht, wie groß die wirtschaftlichen Herausforderungen sind, die wir neben der Eindämmung der Corona-Pandemie in den kommenden Monaten bewältigen müssen. Aktuell ist verlässlich noch nicht vorherzusagen, wie hoch die pandemiebedingten Wohlstandsverluste in Deutschland tatsächlich sein werden. Für das Handwerk lässt sich aber bereits bilanzieren, dass ein Großteil des Jahresgeschäfts in den vergangenen Wochen verloren gegangen ist und bis zum Jahresende auch kaum aufgeholt werden kann. Es ist deshalb ganz entscheidend, jetzt die Weichen für die Rückkehr auf einen wirtschaftlichen Wachstumspfad richtig zu stellen - natürlich unter Berücksichtigung aller notwendigen Schritte zur weiteren Eindämmung der Pandemie.

Das Handwerk hat in einem umfangreichen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, was jetzt zu tun ist. Ganz zuvorderst geht es darum, dass die notwendigen Hygienevorschriften praktikabel, transparent und einheitlich sind und sich im betrieblichen Alltag auch umsetzen lassen. Sicherzustellen ist, dass alle Unternehmen, die diese Hygienevorgaben erfüllen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche ihre wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen. Welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, muss unbedingt bundesweit einheitlich geregelt werden. Ein föderaler und kommunaler Flickenteppich muss unbedingt vermieden werden, da er Sand ins Getriebe der Wirtschaft streuen würde. Die Politik muss zudem die öffentlichen Verwaltungen wieder vollständig zum Laufen bringen. Auf deren Funktionsfähigkeit sind die Betriebe angewiesen. Viele von ihnen können ohne eine funktionsfähige Verwaltung nur sehr eingeschränkt arbeiten.

In der gegenwärtigen Phase der Krisenbewältigung geht es darum, die Liquidität der Betriebe weiter zu stärken und bei den Liquiditätsmaßnahmen gegebenenfalls nachzujustieren, Investitionsanreize zu setzen und die Nachfrage zu stärken. Wenn die Unternehmen flächendeckend ihre Arbeit wieder aufgenommen haben und die internationalen Lieferketten wieder ineinandergreifen, braucht es gezielte Wachstumsimpulse zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung. Dazu zählen etwa erleichterte Abschreibungsbedingungen oder die Senkung der Unternehmenssteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau. Die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Investitionen vorziehen. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. Zugleich brauchen die Betriebe eine Bürokratie- und Regulierungspause, um zusätzliche Wachstumspotenziale freizusetzen. Für neue, zusätzliche Belastungen etwa im Hinblick auf die elektronische Nachrüstung von Kassen oder weitere aufsichtsrechtliche Einschränkungen der Kreditgewährung an den Mittelstand ist aktuell wahrlich nicht die Zeit!

Antworten braucht es nach wie vor für das weiterhin ungelöste Problem der Fachkräftelücke im Handwerk und der Wirtschaft insgesamt: Ausbildung und Qualifizierung müssen über die Krise hinweg unbedingt stabilisiert werden, um die Fachkräfteversorgung in der Nach-Krisenzeit nicht zu gefährden. Deswegen setzt sich das Handwerk besonders für die unterstützende Förderung von Ausbildung und Qualifizierung ein. Konkret schlagen wir für ausbildende Betriebe einen einmaligen Zuschuss vor, der sich an 75 Prozent einer durchschnittlichen tariflichen oder Mindestausbildungsvergütung über einen Zeitraum von 3 Monaten orientieren sollte. Das wäre ein wertschätzendes und zugleich motivierendes Signal an die Ausbildungsbetriebe im Handwerk, in ihrem Engagement für die Nachwuchssicherung nicht nachzulassen.

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin