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25. August 2020  - VhU zur Kabinetts-Diskussion um Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen - Pollert: „In der anhaltenden Corona-Krise Kurzarbeitergeld verlängern, Erhöhung beenden und kein Zwang zur Qualifizierung!“ - „Es ist richtig, in der anhaltenden außergewöhnlichen Corona-Krise die Bezugsmöglichkeit von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Allerdings sollten die Aufstockung beendet, die Sozialversicherungskosten weiter erstattet und keine komplizierte Verbindung mit Qualifizierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Klar ist aber auch, dass Kurzarbeitergeld ein vorübergehendes Überbrückungsinstrument bleiben muss, das den Unternehmen hilft, durch den dunklen Tunnel zu kommen, und nur so lange eingesetzt werden kann, wie Aussicht auf Rückkehr zur Normalbeschäftigung besteht“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) zur Diskussion um die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen. Die Unternehmen hätten immer noch erhebliche Kosten, selbst wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit tragen muss, z. B. durch Urlaubs- und Feiertagsbezahlung oder vielfach weiter laufende Kosten für Gebäude und Maschinen. Diese wirken wie eine automatische Bremse für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs. Um Liquidität in den Unternehmen zu halten, braucht es bei anhaltenden staatlichen Corona-bedingten Einschränkungen, die die Wirtschaft belasten, einen stärkeren steuerlichen Verlustrücktrag.

„Eine gesetzlich angeordnete Verknüpfung von Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsmaßnahmen halten wir für falsch. Das ohnehin schon komplizierte Instrument Kurzarbeitergeld würde dadurch noch komplizierter und gerade für viele kleinere und mittlere Unternehmen unanwendbar. Nichts spricht aber gegen freiwillige Lösungen. Sinnvolle Maßnahmen liegen im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und Arbeitnehmern. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit zielführende Qualifikationsmaßnahmen auch finanziell unterstützt. Dies hilft Unternehmen und Beschäftigten im Strukturwandel, der auch in der Corona-Krise weitergeht“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Unbedingt beseitigt werden sollte die in diesem Jahr erstmals geschaffene stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 %. „Höhere Sozialleistungen sind jedem einzelnen zu gönnen, belasten aber Steuer- und Beitragszahler noch weiter und erhöhen die Gefahr von arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiven Beitragssatzsteigerungen“, so Pollert. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sollten denselben, seit Jahrzehnten bewährten Leistungssatz von 60 % bzw. 67 % mit Kind haben.

„Bei alledem dürfen wir nicht vergessen, dass die Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen zu enormen Kosten für die Beitragszahler führen. Die 26-Milliarden-Reserve der Bundesagentur von Anfang des Jahres neigt sich jetzt schon rasch ihrem Ende zu. Ein steigender Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wäre ein schwerer Klotz für die hoffentlich bald wieder Fahrt aufnehmende Wirtschaft und eine weitere Gefahr für die dringend benötigte Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei 40 %“, so Pollert abschließend.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

vbw befürwortet Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit
Brossardts Appell an Koalitionsausschuss: „Keine Pflicht zur Weiterbildung“   
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24.08.2020. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. befürwortet eine Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen. „Gerade im industriellen Bereich wie zum Beispiel dem Automobilzulieferbereich, der Luftfahrt und dem Maschinenbau ist zu erwarten, dass die Krise frühestens Ende 2021 überwunden ist. Mit Blick auf geplante Beratungen im Koalitionsausschuss und im Bundeskabinett weisen wir darauf hin, dass die Unternehmen weiterhin das Instrument der Kurzarbeit benötigen, um Liquidität zu sichern und Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Nach mehr als vier ganzen Monaten, in denen Betriebe Kurzarbeit abgerechnet haben, liegt der durchschnittliche Arbeitsausfall bundesweit bei rund 40 Prozent. Im Regelfall wird also produziert, aber bei Weitem nicht und schon gar nicht dauerhaft unter Volllast. Daher ist es sinnvoll, die Kurzarbeitergeld-Regelung zu verlängern. Trotz Kurzarbeit können bei Arbeitgebern erhebliche Personalkosten verbleiben. Essenziell ist daher die weitere volle Erstattung der Sozialabgaben, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen während Kurzarbeit zu erhalten und letztlich Insolvenzen zu vermeiden. Diese Maßnahmen verschaffen den Unternehmen Planungssicherheit“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw warnt aber vor einer verpflichtenden Koppelung der Sonderregelungen an Weiterbildungsmaßnahmen. Brossardt: „Weiterbildung kann für Betriebe sinnvoll sein und ist aufgrund der Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit attraktiv. Eine Pflicht zur Qualifizierung als Anspruchsvoraussetzung für den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld oder die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist allerdings abzulehnen. Das wäre eine deutliche Belastung für die Unternehmen. Gleichzeitig erteilen wir vorteilhafteren Regelungen für jene Betriebe, die Weiterbildungen durchführen, eine Absage. Eine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen, die sich in der Krise befinden, muss ebenso unterbleiben wie der indirekte Zwang zur Qualifizierung. Weiterbildung muss immer bedarfsgerecht erfolgen.“

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München