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22.11.2020 Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Gestaltung europäischer Mindestlöhne ab. „Die Kommission legt sich zwar nicht auf konkrete Beträge fest, so dass es keinen einheitlichen Mindestlohn in der EU geben wird. Der Vorschlag ist dennoch unangemessen, denn Entgeltfragen liegen grundsätzlich nicht im Kompetenzbereich der EU. Das ist Sache der Mitgliedsstaaten, und dort vor allem Angelegenheit der Sozialpartner. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben. Sehr bedenklich ist außerdem, dass die EU-Kommission auf das Rechtsinstrument einer Richtlinie setzt, obwohl sich die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dagegen positioniert hat“, kritisierte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die EU schlägt den Mitgliedsstaaten vor, einen Rahmen für die Festlegung von „angemessenen“ Mindestlöhnen zu schaffen, etwa in Form von tarifvertraglich festgelegten Löhnen oder als gesetzlichen Mindestlohn. Als Anhaltspunkte für die Lohnfestlegung nennt die EU-Kommission beispielsweise Kaufkraft, Lohnverteilung und -wachstum oder die Produktivitätsentwicklung. „Hier werden neue EU-Kriterien zur Festlegung von Mindestlöhnen eingeführt. Gleichzeitig bleibt die unterschiedliche Ausgestaltung der sozialen Sicherung in den einzelnen Ländern  völlig unberücksichtigt, etwa der Anspruch in Deutschland auf Aufstockung für Geringverdiener. All das muss aber bei der Einführung eines Mindestlohns beachtet werden, um negative Beschäftigungseffekte zu verhindern“, sagte Brossardt.

Brossardt: „Entgeltfragen sind Sache der Mitgliedsstaaten“
Die vbw verweist darauf, dass in Deutschland gesetzliche Mindestlöhne gelten, die durch die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte Mindestlohnkommission festgelegt werden. Brossardt: „Damit haben wir ein funktionierendes und anerkanntes System, das die Mindestlöhne anhand der Tariflohnentwicklung regelmäßig überprüft und neu festlegt. Gerade in Pandemie-Zeiten müssen weitere Belastungen für die Unternehmen und zusätzliche bürokratische Hürden unterbleiben. Denn im Zweifelsfall führen neue EU-Regeln in Deutschland zu noch höheren Mindestlöhnen, die der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen abträglich sind und unter dem Strich vor allem denjenigen schaden, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben: Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte.“

Als problematisch sieht Brossardt zudem die von der EU geplanten Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe an, wonach Auftragnehmer die für die jeweilige Branche und die jeweilige Region tarifvertraglich festgelegten Löhne erhalten sollen: „Das beeinträchtigt grenzüberschreitende Dienstleistungen erheblich. Die Dienstleistungsfreiheit muss erleichtert statt weiter erschwert werden.“

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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