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23. Februar 2022 -  Mindestlohn-Beschluss der Bundesregierung: "Zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland" - Heute hat das Bundeskabinett die politische Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Hierzu erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks: "Das Gebäudereiniger-Handwerk hat sich in der Debatte um gesetzliche Lohnuntergrenzen ordnungspolitisch von Beginn an für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn ausgesprochen - allerdings unter der Prämisse klarer Spielregeln und eines eindeutigen Mandats einer unabhängigen Kommission.
Der heutige Kabinettsbeschluss weicht von diesen Spielregeln bedauerlicherweise ab, die sich die Politik mit Union und SPD in der Bundesregierung 2014 selbst gegeben hat. Dass politische Mandatsträger und nicht die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Mindestlohn festlegen, ist eine zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland. Fatal ist zudem der Vertrauensverlust: denn, wenn die Politik einmal politische Mindestlöhne beschließt, besteht die Gefahr, dass wir diesen Überbietungswettbewerb künftig alle vier Jahre vor der Bundestagswahl wieder erleben."

Zur Information: Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk zurzeit 18 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn - Die Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk heben sich mit zurzeit 11,55 Euro deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro ab. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent. Für 2023 hatten die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bereits einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn von 12 Euro beschlossen. Aufgrund des politischen Eingriffs der Ampel-Regierung muss nun im Gebäudereiniger-Handwerk das bewährte tarifliche Mindestlohnsystem überdacht werden.

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin

 

 

vbw kritisiert Beschluss des Bundeskabinetts: Schwächung der Tarifautonomie

23.02.2022 - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung des Mindestlohns scharf kritisiert. „Mit der Festlegung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber auf 12 Euro droht ein `politischer Mindestlohn´, der zum Spielball gesellschaftspolitischer Interessen wird. Löhne werden durch die Sozialpartner festgelegt. Für die Festlegung des Mindestlohns ist die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission etabliert, die den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. Es besteht kein Anlass für politische Einmischungen in deren Entscheidungskompetenz. Die Tarifautonomie wird ausgehöhlt und die Tarifbindung geschwächt. Der neue Mindestlohn greift in 190 Tarifverträge und über 570 ausgehandelte Lohngruppen ein. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird das Tarifsystem zudem dreimal stärker tangieren als dies bei Einführung des Mindestlohns 2015 der Fall war“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Insgesamt liegt dem Beschluss nach Bewertung der vbw ein falsches Verständnis von Sozialer Marktwirtschaft zugrunde. „Die Rolle der Sozialpartner wird geschwächt. Aus einer gesetzlichen Lohnuntergrenze wird eine staatlich verordnete Garantie für gesellschaftliche Teilhabe, die von der Politik immer wieder neu definiert werden kann und von den Betrieben erbracht werden muss. Das ist nicht der richtige Weg“, schloss Brossardt.

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München