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17.12.2022 - Länder am Zug für schnellen Bau von Härtefallbrücken. - Zu den am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Gesetzen für eine Erdgas-Wärme-Bremse sowie eine Strompreis-Bremse erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Erdgas-Wärme-Bremse sowie die Strompreis-Bremse gehen in die richtige Richtung. Hilfreich ist bei der Strompreisbremse vor allem, dass die jetzt abgesenkte Jahresverbrauchsschwelle dazu führt, dass auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Auch die flexible Ausgestaltung der Verbrauchsschwelle und die Entscheidung, die Gaspreisbremse für das Gros der Betriebe rückwirkend ab Januar 2023 gelten zu lassen sind sehr positiv zu bewerten. Beides hatten wir wiederholt eingefordert.

Gerade für die energieintensiven Handwerksbetriebe ist es eine gute Nachricht, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich den Weg frei gemacht haben für die dringend benötigten Härtefallhilfen. Gut ist auch, dass es – wie vom Handwerk immer wieder gefordert – auch Härtefallhilfen für die energieintensiven Betriebe geben soll, die Öl und Holzpellets nutzen.

Im Handwerk wissen wir: Entscheidend ist die Umsetzung. Jetzt sind die Bundesländer gefragt, den Bau der Härtefallbrücken schnell voranzutreiben, um Liquiditätsengpässe im Januar und Februar bei den energieintensiven betroffenen Betrieben zu verhindern. Denn die Liquiditätsreserven sind nach zwei Pandemiejahren aufgezehrt, die Härtefallbrücke muss also tragen, um Betriebsstillstände bei Produktion und Dienstleistung im Handwerk zu vermeiden.

Darüber hinaus muss Politik im Blick behalten, dass einige Betriebe trotz der Bremsen mit dem ‚new normal‘ überfordert sein werden. Und es steht noch viel zu wenig im Fokus, wie es für Betriebe nach Vertragskündigungen durch die Energieversorger zu Jahresbeginn weitergehen soll. Nach wie vor berichten uns zahlreiche gerade energieintensive Betriebe von Kündigungen ihrer Strom- und Gasversorgungsverträge durch die entsprechenden Energieversorger zum Jahreswechsel.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mohrenstraße 20/21
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