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23. März 2023 - Wir brauchen endlich eine gesetzliche Regelung gegen die exzessive Ausübung des Streikrechts innerhalb der Friedenspflicht. Auf ihrer gemeinsamen Pressekonferenz haben Verdi und die EVG, zwei Gewerkschaften in laufenden Tarifrunden, heute bekanntgegeben, am kommenden Montag flächendeckend zu streiken. „Die für den 27. März in Aussicht gestellten flächendeckenden Warnstreiks sind maßlos. Es wird unser Leben in erheblichem Umfang zum Stillstand bringen, wenn beide Gewerkschaften Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in tarifpolitische Geiselhaft nehmen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Die VhU ist der Ansicht, dass Streikaktionen gesetzlich ausgeschlossen werden sollten, bis die Verhandlungen der Tarifparteien endgültig gescheitert sind. „Bei hoher Drittbetroffenheit muss zusätzlich eine zwingende Schlichtung den Streikaktionen vorausgehen, um Arbeitskämpfe, wie sie derzeit kolportiert werden, zu verhindern“, forderte Pollert.

“Die Tarifautonomie hat Verfassungsrang. Dementsprechend verantwortungsvoll müssen beide Verhandlungspartner agieren und - auch durchaus nach zähem Ringen - Lösungen am Verhandlungstisch finden, statt Auseinandersetzungen auf dem Rücken Unbeteiligter auszutragen. Die deutschlandweiten Arbeitskampfmaßnahmen bei der Bahn, im ÖPNV und im Gesundheitswesen, in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen während der laufenden Tarifrunden, können nicht mehr als Warnstreiks bezeichnet werden. Es entstehen massive volkswirtschaftliche Schäden in Zeiten, in denen wir, in denen die Bürger und Unternehmen, durch Pandemiefolgen, Ukrainekrieg und Inflation schon genug zu kämpfen haben. Das ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Deshalb fordert die VhU weiterhin, das Arbeitskampfrecht gesondert in einem Gesetz zu regeln. „Es ist es zu wenig, den tarifpolitisch bedeutenden Bereich des Arbeitskampfes allein der Rechtsprechung zu überlassen. Wir brauchen klare Spielregeln für den gesamten Arbeitskampf, vor allem aber für die vernünftige Begrenzung der Warnstreiks. Streik darf nur die letztmögliche Handlungsform der Gewerkschaften sein. Nur so können die Friedenspflicht gewahrt und die Unternehmen vor Schäden durch unnötige Arbeitskampfmaßnahmen bewahrt werden“, so Pollert abschließend.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
Die VhU vertritt die branchenübergreifenden Interessen von 87 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Hessen, in denen über 100.000 Unternehmen mit 1,5 Millionen Beschäftigten Mitglied sind. Alle Unternehmens­größen­klassen und alle Branchen sind vertreten: Von Landwirtschaft und Rohstoffen über Bau, Industrie, Handel und Energie bis zu Handwerk, Verkehr, Banken, Versicherungen, Medien und IKT sowie weitere Dienstleistungen. Die VhU ist die Stimme der freiwillig organisierten hessischen Wirtschaft. Sie bündelt die gemeinsamen politischen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände. Sowohl für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als auch für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist die VhU die Landesvertretung in Hessen. Auf der Grundlage eines ordoliberalen Verständnisses der sozialen Marktwirtschaft und einer Verantwortung für den Heimatstandort Hessen verdeutlicht die VhU die branchenübergreifenden politischen Anliegen der hessischen Wirtschaft gegenüber Entscheidern in Wiesbaden, Berlin und Brüssel.
Ziel der VhU ist es, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Hessen zu steigern.

VhU
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