24.06.2023-Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die Pläne zu Ausbildungsgarantie und Qualifizierungsgeld, die gestern im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes im Bundestag verabschiedet wurden. Die Instrumente sind aus Sicht der vbw nicht zweckdienlich für die Fach- und Arbeitskräftesicherung im Freistaat. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt macht klar: „Die Maßnahmen zu Qualifizierungsgeld und zur Ausbildungsgarantie gehen am betrieblichen Bedarf vorbei und ignorieren die Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Wir haben in Bayern momentan mit 3,2 Prozent die bundesweit niedrigste Arbeitslosenquote. Jedem gemeldeten Jugendlichen stehen 1,8 offene Ausbildungsplätze gegenüber. Unsere Unternehmen suchen dringend Fach- und Arbeitskräfte. Das Weiterbildungsgesetz bietet hier keine Lösungsansätze. Was wir stattdessen brauchen, sind bedarfsorientierte Anpassungen bei der Weiterbildungsförderung und eine flächendeckend frühzeitige, praxisnahe Berufsorientierung. Nur so können wir dem sich verschärfenden Fach- und Arbeitskräftemangel effektiv entgegenwirken.“
Brossardt: „Brauchen stattdessen flexiblere und effizientere Weiterbildungsförderung“
Als sinnvoll erachtet die vbw zumindest, dass die Ausbildungsgarantie in ihrer jetzigen Form der beruflichen Ausbildung gegenüber überbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen den Vorzug gibt. Brossardt erklärt: „Gehen die Jugendlichen den Weg in eine überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme, sind sie für Betriebe am Ausbildungsmarkt zunächst nicht mehr verfügbar. Das können wir uns angesichts der vielen offenen Stellen nicht leisten. Daher darf diese Möglichkeit nur die Notlösung sein. Dass dieser absolute Vorrang der beruflichen Ausbildung nun fixiert worden ist, sehen wir positiv.“
Am Bedarf vorbei geht laut vbw das Qualifizierungsgeld. Denn bereits heute ist die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit ohnehin auch ohne Qualifizierungsgeld möglich. Brossardt fasst zusammen: „Das Qualifizierungsgeld ist unnötig, denn es nutzt laut Gesetz speziell Unternehmen mit Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Damit schließt es viele Betriebe aus. Eine sinnvolle Eingliederung in die bestehende Beschäftigungsförderung ist nicht erkennbar. Stattdessen führt das neue Gesetz dazu, dass ein ohnehin komplexes bürokratisches System noch weiter verkompliziert wird. Aus unserer Sicht müssen bestehende Instrumente flexibler, zielgerichteter und effizienter werden.“
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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