vbw: Verbesserungen bei der steuerlichen Förderung von Betriebsrenten. (München, 22.12.2016). Anlässlich des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs des Betriebsrentenstärkungsgesetzes begrüßt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass es künftig bei den Betriebsrenten zu Verbesserungen bei der steuerlichen Förderung kommen soll.
„Die Ausweitung des steuerlichen Dotierungsrahmens von vier auf acht Prozent beurteilen wir positiv. Damit wird endlich dem Umstand Rechnung getragen, dass Unternehmen während der Niedrigzinsphase für gleich hohe Betriebsrenten einen höheren Aufwand leisten müssen“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Auch die Schaffung eines Förderbetrags für Geringverdiener sowie eine Verbesserung der Nutzung der Riester-Förderung im Rahmen der bAV sind aus Sicht der vbw Schritte in die richtige Richtung, gerade um Geringverdiener für die Betriebsrente zu gewinnen.
„Es ist entscheidend, dass die bAV als wichtige Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher Rente und privater Vorsorge auch in Zukunft den Charakter eines personalpolitischen Gestaltungselements behält“, erläutert Brossardt (i.Bild). „Die Stärke der bAV liegt darin, dass jeder Betrieb individuelle Lösungen finden kann. Diese Flexibilität darf nicht verlorengehen, wir brauchen weiterhin Spielraum für betriebliche Lösungen.“
Die vbw warnt jedoch vor weiteren Belastungen für Unternehmen. „Dem Entwurf nach soll im Rahmen von Tarifverträgen künftig die Möglichkeit bestehen, reine Beitragszusagen zu geben und auf Garantien in der bAV zu verzichten. Für die Unternehmen würde so die Einstandspflicht für Betriebsrentenzusagen entfallen. Diese vermeintliche Verbesserung erfordert die tarifvertragliche Ausgestaltung der reinen Beitragszusage. Die Forderung nach Arbeitgeberzuschüssen zu den Betriebsrenten ist im vorgelegten Konzept bereits angelegt“, mahnt Brossardt.
„Durch eine zusätzliche Belastung der Unternehmen wird das Ziel der Weiterverbreitung der bAV sicher nicht erreicht – allerhöchstens eine Intensivierung in Bereichen, die schon heute einen hohen Versorgungsgrad aufweisen. Will man kleine und mittlere Unternehmen für die bAV gewinnen, muss die reine Beitragszusage Unternehmen auch ohne tarifvertragliche Flankierung offen stehen.“
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