Entgelttransparenzgesetz - Brossardt: "Gesetz verzichtbar, neue Bürokratie, erzielter Kompromiss aber noch tragbar". Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hält den heutigen Kabinettsbeschluss zum Entgelttransparenzgesetz für verzichtbar. „Aus Sicht der Wirtschaft ist ein Entgelttransparenzgesetz nicht notwendig.
Die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie die weithin gute betriebliche Praxis waren vollkommen ausreichend. Die tatsächlichen Gründe für die bereinigte Lohnzahlungslücke zwischen zwei und sieben Prozent kann auch das geplante Gesetz nicht aus dem Weg räumen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Frauen und Männer haben oft verschiedene Berufswünsche, Lebenssituationen und Erwerbsbiografien.
Frauen reduzieren beispielsweise ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen häufiger und länger als Männer. Sie arbeiten auch häufiger in Teilzeit. Hier muss man ansetzen: Die Berufs- und Branchenwahl von Frauen muss verbreitert, Betreuungsangebote müssen ausgebaut sowie familienfreundliche Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt müssen geschaffen werden.“
Brossardt ergänzt: „Wir erkennen aber an, dass der beschlossene Gesetzentwurf viele Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen des Familienministeriums beinhaltet. Wir danken dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer für seinen erfolgreichen Einsatz dabei. Die neuen Regelungen schaffen aber doch unnötige Bürokratismen für Unternehmen und Betriebe. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren setzen wir auf weitere Verbesserungen, um diese zu reduzieren.“
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