Mit der „Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten junge Geflüchtete vertiefte Einblicke in Ausbildungsberufe des Handwerks. Während der gesamten Maßnahme lernen sie Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden von einer Projektbegleiterin oder einem Projektbegleiter individuell unterstützt. BOF findet in Lehrwerkstätten und Betrieben statt.
BOF ist Teil der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ des BMBF, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Bis zu 10.000 junge Geflüchtete sollen eine Chance auf eine Ausbildung im Handwerk erhalten.
Werkstatttage zur vertieften Berufsorientierung
Die Werkstatttage finden in den Werkstätten von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten der Handwerksorganisationen (ÜBS) oder ihrer Kooperationspartner statt. Dort erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich intensiv mit ein bis drei Ausbildungsberufen zu beschäftigen, in denen sie sich eine Ausbildung vorstellen können. Neun bis maximal 18 Wochen lang testen sie, ob die ausgewählten Berufe tatsächlich ihrer persönlichen Eignung und Neigung entsprechen.
Während der Werkstatttage erfahren sie außerdem mehr zu Aufbau und Inhalten der dualen Ausbildung in den gewählten Berufen und werden auf die Anforderungen der Berufsschule vorbereitet.
Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs
Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen während der Werkstatttage entscheiden sich die Teilnehmenden für einen Ausbildungsberuf, den sie während der Betriebsphase in einem Handwerksunternehmen weiter testen. Hier wenden sie, vier bis maximal 8 Wochen lang, die zuvor erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis an. Sie erleben Arbeitsabläufe hautnah und lernen den Betrieb kennen. Umgekehrt lernt der Betrieb potenzielle Auszubildende kennen.
Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse
Während der Werkstatttage erhalten die Teilnehmenden intensiven berufsbezogenen Fach- und Sprachunterricht. In der anschließenden Betriebsphase werden die Fach- und Sprachkenntnisse im Arbeitsprozess weiter vertieft.
Teilnahme in Teilzeit möglich
Die Teilnahme an BOF ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, am Programm teilnehmen können. Teilnehmende erhalten außerdem Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung.
Vernetzung mit Partnern vor Ort
Ein weiterer Aspekt ist für die Gewinnung von Teilnehmenden entscheidend: Die Vernetzung mit relevanten Partnern in der Region. Auf diese Weise können mehr junge Geflüchtete über Inhalte und Chancen der Teilnahme informiert werden. Für die Netzwerkarbeit können zusätzliche Mittel für bis zu einer halben Personalstelle beantragt werden.
Begleitung während der gesamten Maßnahme
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von einer intensiven, individuell auf sie zugeschnittenen Begleitung. Von der Projektbegleitung erhalten sie regelmäßige mündliche Feedbacks und schriftliche Dokumentationen zu ihren Lernfortschritten. Die Projektbegleitung sorgt auch für die Vermittlung der Teilnehmenden in eine Ausbildung oder gegebenenfalls in eine weiterführende Maßnahme. Zusätzlich ist eine ehrenamtliche Betreuung von Fachleuten im Ruhestand durch den Senior Expert Service (SES) möglich.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können sie in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung oder einem betrieblichen Orientierungspraktikum) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Projektförderung
Die geänderte BOF-Förderrichtlinie des BMBF ist am 29. August 2017 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Richtlinie vom 7. April 2016. Sie gilt bis 31. Juni 2020. Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2019 enden.
Für Anträge, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie bewilligt wurden, gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie vom 7. April 2016 fort. Laufende Projekte können mit einem neuen Antrag von den Erweiterungen der aktuellen Förderrichtlinie profitieren.
„Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“
Junge, nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete sollen in einem mehrstufigen Verfahren – Integrationskurs, allgemeiner und dann vertiefter Berufsorientierung – für die Einmündung in eine betriebliche Ausbildung im Handwerk fit gemacht werden. Dies ist das Ziel der gemeinsamen Initiative des BMBF, der BA und des ZDH. Die Initiative wurde 2016 gestartet.
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/angebote-fuer-fluechtlinge.html