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Brossardt: „Arbeitsrecht in den EU-Staaten zu unterschiedlich für einheitliche Regelungen“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagen Überarbeitung der Nachweisrichtlinie ab. Die bisherige Richtlinie gab Informationen vor, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses mitteilen müssen: zum Beispiel zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit. Der neue Vorschlag sieht nun vor, dass neben zusätzlichen Informationspflichten ein einheitliche europäischer Arbeitnehmerbegriff eingeführt wird.

„Dies ist nicht erforderlich. Die Arbeitsrechtssysteme in den Mitgliedsstaaten sind hierfür viel zu unterschiedlich. Wir sehen darin auch einen Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz. Die einzelnen EU-Länder können selbst viel besser definieren, wer in ihrem Land Arbeitnehmer ist und wer nicht. Es besteht das Risiko, dass auch echte Freiberufler, Selbständige und im Rahmen von Werk- bzw. Dienstverträgen tätige Personen erfasst werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Hinzukommen sollen weitere Pflichten, etwa dass Tarifverträge öffentlich bekanntgegeben sowie Mindestrechte für Arbeitnehmer verankert werden.   Genannt werden dabei eine Höchstdauer der Probezeit, das grundsätzliche Recht auf eine Nebentätigkeit, das Recht auf kostenlose Fortbildung sowie das Recht, nach sechs Monaten eine andere Beschäftigungsform zu verlangen, zum Beispiel einen Stammarbeitsplatz beim Entleiher, eine unbefristete Übernahme oder einen Wechsel in Vollzeit.

Die vbw lehnt dies strikt ab. „Die geplanten Mindestrechte für Arbeitnehmer rauben den Unternehmen weitere Flexibilität. Sie führen zudem zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da nicht ersichtlich ist, in welchem Verhältnis diese Ansprüche zu den bereits auf europäischer und nationaler Ebene bestehenden Regelungen stehen sollen. Das ‚Recht auf Probezeit‘ birgt das Risiko, dass die Kleinbetriebsausnahme im deutschen Kündigungsschutz ausgehebelt wird. Eine europaweite Online-Veröffentlichung von Tarifverträgen ist unverhältnismäßig, gerade bei Haustarifverträgen von einzelne Arbeitgebern. Auch der vorgesehene Katalog an Sanktionen für die Unternehmen ist überzogen und keinesfalls erforderlich“, sagte Brossardt. Er forderte die EU-Kommission auf, von der Überarbeitung der Nachweisrichtlinie Abstand zu nehmen: „Die zusätzlichen Regelungen überfordern insbesondere kleinere Unternehmen und den Mittelstand.“

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