Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht die Grundsteuer als immens wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in ernster Gefahr. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im April dieses Jahres läuft eine Frist bis Ende des Jahres 2019, in der die Grundsteuer auf sichere gesetzliche Grundlagen gestellt werden muss. „Wir warten dringend auf die Gesetzesinitiative aus dem Bundesfinanzministerium. Die Uhr tickt“, warnten Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, sowie Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, heute in Berlin.
Grundsteuer zukunftsfest machen – Gesetzentwurf des Bundes überfällig
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, die maßgeblich dazu beiträgt, Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu finanzieren. Vor allem die freiwilligen Leistungen der Kommunen sind vielerorts nur durch diese Einnahmen zu realisieren. „Sportstätten, Schwimmbäder oder Spielplätze gehören zu den Angeboten, die wir durch das Grundsteueraufkommen finanzieren können“, so Brandl und Landsberg. „Die Einnahmen aus dieser wichtigen Steuer kommen den Menschen vor Ort direkt zu Gute“.
Bundesweit belaufen sich die Einnahmen auf rund 14 Milliarden Euro pro Jahr. „Wenn dieses Geld den Kommunen künftig nicht mehr zur Verfügung steht, werden in vielen Städten und Gemeinden sprichwörtlich die Lichter ausgehen“, warnten Brandl und Landsberg. „Dann ist vieles, was wir bislang für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger aufwenden konnten in Frage gestellt“.
Die Gefahr eines Ausfalls der Grundsteuer besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Form der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2019 für die Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage gesetzt. Ist bis dahin kein neues Gesetz in Kraft, kann die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. „Zu unserem großen Bedauern“, so Brandl und Landsberg, „hat der Bund bis heute weder eine Eckpunktepapier noch einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das ist schwer zu verstehen, da die verschiedenen Reformmodelle schon lange auf dem Tisch liegen.“ Anlässlich der Präsidiumssitzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes schlagen die Kommunalvertreter Alarm: „Wir fordern den Bund auf, endlich aktiv zu werden und noch vor Jahresende das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.“
Gleichzeitig hoben Landsberg und Brandl den besonderen Charakter der Grundsteuer hervor: „Für Städte und Gemeinden ist dies eine verlässliche Einnahmequelle, die kaum Schwankungen unterworfen ist. Sie hilft dabei, dass wir die Lebensqualität steigern und unsere Kommunen attraktiver machen können.“
Behauptungen, Städte und Gemeinden würden die notwendige Reform für Einnahmesteigerungen nutzen wollen, wiesen die Kommunalvertreter entschieden zurück. „Wer so etwas sagt, sollte sich einmal direkt in den Kommunen informieren. Das ist überhaupt nicht an der Tagesordnung. Wir reden hier nicht über Steuererhöhungen, sondern vielmehr über den drohenden Wegfall von existenziellen Einnahmen. Wir erwarten daher, dass Bund und Länder alles tun, damit Städte und Gemeinden auf diese wichtige Finanzquelle vertrauen und damit planen können“, forderten Brandl und Landsberg abschließend. -Foto: © lehic - stock.adobe.com
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